Erfurt (dpa/tmn) - Im ersten Moment erscheint es logisch: Wer bei hohen Temperaturen im Freien oder in einer stickigen Werkshalle arbeiten muss, trägt am besten luftige Shorts und kurze Ärmel. Aber was war noch mal mit dem Arbeitsschutz?
Wie Ken Hauser vom Tüv Thüringen erklärt, habe der Arbeitgeber die Pflicht, die Tätigkeiten seiner Angestellten mit Blick auf mögliche Gefährdungen zu bewerten. Zum Beispiel danach, ob bei den auszuführenden Tätigkeiten bestimmte Schutzausrüstung nötig ist oder welcher Sicherheitsklasse die Sicherheitsschuhe genügen müssen.
Anforderungen an Berufskleidung
In dieser sogenannten Gefährdungsbeurteilung sollte der Arbeitgeber auch Anforderungen an Arbeits- und Berufskleidung definieren. Selbst dann, wenn diese keine spezielle Schutzfunktion bieten muss.
"Beim Umgang mit heissen oder scharfkantigen Materialien besteht immer eine Verletzungsgefahr und Gesundheitsgefährdung, auch wegfliegende Partikel wie Späne, Steinchen oder Funkenflug sprechen klar gegen kurze Arbeitsbekleidung", so Ken Hauser. Lange Arbeitskleidung könne auch bei scharfen Kanten zumindest oberflächlich einen wirksamen Hautschutz bieten.
Spielen diese und andere Sicherheitsfaktoren dagegen keine Rolle, kann kurze Arbeitskleidung unter Umständen erlaubt sein. Dann sollte aber auf ausreichenden Sonnenschutz Wert gelegt werden, um das Hautkrebsrisiko zu senken.
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