Das Thema kennen Sie aus eigener Erfahrung? Kein Wunder, denn die Liebe am Arbeitsplatz kommt häufiger vor, als viele denken. Manchmal bleibt es beim Flirt, manchmal entsteht eine Affäre - oder aber es entwickelt sich eine dauerhafte Beziehung oder gar Ehe. Doch was bedeutet die Liebe am Arbeitsplatz für die Verliebten, ist sie überhaupt erlaubt und muss der Chef davon wissen?

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Untersuchungen zum Thema "Liebe am Arbeitsplatz" gibt es viele. Laut einer Studie von ElitePartner etwa war jeder dritte Single schon mal in eine Kollegin oder einen Kollegen verliebt. Eine Untersuchung des Business-Portals CareerBuilder hat zudem gezeigt, dass sich knapp ein Drittel aller Paare am Arbeitsplatz kennengelernt hat.

Doch warum verlieben sich so viele Menschen am Arbeitsplatz? Die Antwort liegt auf der Hand: Nirgendwo verbringt man mehr Zeit als bei der Arbeit und nirgendwo lernt man mehr Menschen an einem Ort kennen, es sei denn, man ist Leuchtturmwärter auf einer einsamen Insel.

Chancen und Risiken einer Partnerschaft, die am Arbeitsplatz beginnt

Die Chancen, dass eine solche Partnerschaft von Dauer ist, stehen prinzipiell gut. Denn leichtfertig gehen die wenigsten Menschen eine Liebschaft am Arbeitsplatz ein; weiss man doch, dass auch viele Fallstricke lauern.

Bevor man sich auf mehr einlässt, hat man zudem die Möglichkeit, den anderen länger in Augenschein nehmen zu können, als es der Fall wäre, würde man jemanden im privaten Umfeld oder über das Internet kennenlernen. Gemeinsame Mittagessen oder Firmenfeste haben die Gelegenheit geboten, private Informationen auszutauschen. Man weiss also ganz gut, auf wen man sich einlässt.

Auf der anderen Seite kann es sich zum Stolperstein entwickeln, wenn man in der Beziehung Arbeit und berufliche Probleme mit nach Hause nimmt und nur noch über den Job spricht.

Für Menschen, denen ihre individuelle Freiheit sehr wichtig ist, kann sich nach der anfänglichen Verliebtheit ausserdem das ständige Zusammensein zum Nachteil entwickeln.

Liebe geheim halten?

Da knapp die Hälfte aller beruflichen Liebschaften scheitern, sollte man die Verliebtheit und aufflammende Beziehung zunächst eher diskret behandeln und einige Wochen abwarten, bevor man sie öffentlich macht.

Auf Dauer lässt sie sich sicher nicht verheimlichen und bevor Gerede entsteht, ist es immer besser, die Flucht nach vorne anzutreten. Das bedeutet zuvorderst, den Chef zu informieren.

Die meisten Vorgesetzten, insbesondere in grösseren Unternehmen, sehen solche Beziehungen relativ gelassen. Schliesslich kann es für den Betrieb sogar vorteilhaft sein, wenn beide gerne zur Arbeit kommen, gut miteinander harmonieren und so die Produktivität und Kreativität gesteigert wird.

Ganz wichtig für die Turteltauben aber ist die Trennung von Beruflichem und Privatem. Der Austausch von Zärtlichkeiten während der Arbeit oder die Abgrenzung von den Kollegen sollte absolut tabu sein.

Ist schon während der Beziehung viel Fingerspitzengefühl gefragt, trifft dies noch mehr im Falle einer Trennung zu. Denn diese ist in der Regel höchst emotional und in einer Firma kann man sich nicht aus dem Weg gehen, muss also einen Weg finden, auch weiterhin gut zusammenzuarbeiten, ohne das Betriebsklima zu stören.

Liebe am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Anders als in den USA, wo manche Arbeitsverträge einen sogenannten Code of Conduct enthalten, der private Kontakte oder Beziehungen zwischen Mitarbeitern einschränkt oder verbietet, gibt es im deutschen Arbeitsrecht keine Reglementierung.

Hierzulande gilt das im Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1 verbürgte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der Vorgesetzte darf also nicht bestimmen, mit wem seine Angestellten verkehren.

Leidet hingegen die Arbeit unter einer Beziehung (oder einer Trennung) oder wird die Arbeitszeit für private Dinge genutzt, so kann die Versetzung in eine andere Abteilung oder eine Abmahnung drohen, die wiederum zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen kann.

Sonderfall: Vorgesetzte

Natürlich gibt es nicht nur Liebesgeschichten zwischen Kollegen, sondern auch solche zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern. Auch gegen diese spricht rein arbeitsrechtlich nichts, sie sind jedoch im Alltag erfahrungsgemäss problematischer.

Argwohn, Neid und Missgunst der Kollegen infolge von unterstellter Bevorzugung oder eines angenommenen Informationsvorsprungs sind programmiert. Beide müssen darauf bedacht sein, möglichst keine Angriffsflächen zu bieten.

Ganz problematisch wird es im Falle einer Trennung: Wer hier am längeren Hebel sitzt, ist offensichtlich. Aber auch der Vorgesetzte kann Probleme bekommen, wenn ihm unterstellt wird, das berufliche Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt zu haben.

Bei Auszubildenden, insbesondere bei noch Minderjährigen, wird die Sache noch komplizierter, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das nicht ausgenutzt werden darf, und der oder die Vorgesetzte eine Fürsorgepflicht hat.

Verwendete Quellen:

  • Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1
  • blog.viking.de: "Lust und Liebe im Büro - Eine Studie zu Beziehungen am Arbeitsplatz"
  • elitepartner.de: "Liebe am Arbeitsplatz: Beruf und körperliche Anziehung sind kein Widerspruch"
  • arbeitgeber.careerbuilder.de: "Studie Liebe am Arbeitsplatz"
  • karriere.unicum.de: "Marie-Charlotte Maas: Liebe am Arbeitsplatz, Kein Tabu mehr - oder doch?"
  • jobanzeigen.de: "Kollege oder grosse Liebe? 10 Tipps für die Beziehung im Büro"
  • spielraum.xing.com: "Liebe am Arbeitsplatz? Das geht - und das gar nicht!"
  • rexx-systems.com: "Status: In einer Beziehung" - Liebe am Arbeitsplatz und ihre Folgen"
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