Ob Restaurant, Friseur oder Einzelhandel: In vielen Lokalen herrscht für Arbeitnehmer eine Maskenpflicht. Doch wer muss den Nasenmundschutz eigentlich bezahlen?
Nach wochenlangen Schliessungen können inzwischen viele Menschen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. In öffentlichen Anlaufstellen wie etwa Friseure oder Restaurants müssen Arbeitnehmer allerdings Masken tragen. Muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen?
Arbeitgeber muss für Infektionsschutz sorgen
"Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz gewahrt ist", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Verpflichtet er in diesem Zusammenhang Angestellte dazu, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, müsse er diese auch bereitstellen oder dafür bezahlen. "Das ist auch die Erfahrung, die wir in der Praxis machen."
Maske: Dienst- oder Schutzkleidung?
Grundsätzlich kommt es bei der Frage darauf an, ob man die Maske zur Dienstkleidung oder zur Schutzkleidung zählt. Dienstkleidung müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen - auch wenn sich Unternehmen in der Praxis oft an den Kosten beteiligen oder Beschäftigte die Ausgaben steuerlich absetzen können.
Persönliche Sicherheitsausrüstung wie etwa Sicherheitsschuhe oder einen Helm muss der Arbeitgeber in jedem Fall bezahlen. Sofern der Mund-Nasen-Schutz zur Infektionsvermeidung erforderlich ist, gehört er ebenfalls in diese Kategorie. (dpa/tmn/eee)
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