Saarbrücken (dpa/tmn) - Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde. Hat das auch Auswirkungen für Beschäftigte in Mini- und Midijobs?
Ja. Zum einen werde die Verdienst-Obergrenze für Minijobs ab Oktober von 450 Euro auf 520 Euro angehoben, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Grenze soll sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie dem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. "Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden."
Überschreiten nur noch in zwei Monaten möglich
Wer einem Minijob nachgeht, hat der Juristin zufolge aber keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung: Die Arbeitszeit muss nicht erhöht werden, lediglich der Lohn muss angepasst werden.
Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Überschreiten. Ab Oktober darf die Minijob-Grenze von 520 Euro laut Marx innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden.
Auch die Höhe wurde konkret festgelegt: Künftig dürfen Minijobber in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1040 Euro) verdienen. "Somit können, wenn die Überschreitung unvorhersehbar war, maximal 7280 Euro im Jahr statt der grundsätzlich möglichen 6240 Euro verdient werden", so Marx. Die Änderungen zum Überschreiten werden im Gesetz festgelegt.
Das ändert sich für Midijobs
Auch für Beschäftigte in sogenannten Midijobs gibt es Neuerungen. Sie konnten bislang zwischen 450,01 und 1300 Euro monatlich verdienen, um die Vorteile der geringeren Sozialversicherungsbeiträge für sich nutzen zu können.
Hier verschiebt sich die Grenze ab Oktober auf 520,01 bis 1600 Euro. "Im unteren Bereich dieser Gleitzone werden Midijobber in den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet, der Beitragsanteil für Arbeitgeber erhöht sich", erläutert Marx. Bis zur Obergrenze von 1600 Euro erfolge eine gleitende Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge bis hin zum regulären Beitrag.
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