- Nach dem Urlaub wartet im Postfach oft eine böse Überraschung: Hunderte oder Tausende ungelesene E-Mails.
- Sie alle zu lesen, kann dauern. Wer die Mails einfach löscht, muss jedoch mit Konsequenzen rechnen.
Vielen Beschäftigten graut es nach dem Urlaub vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz: Zum Teil liegen Hunderte oder gar Tausende ungelesene E-Mail-Nachrichten im Postfach, die es zu bearbeiten gilt. Aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich das Leben nicht einfach machen und Teile davon ungesehen löschen. Denn das kann Konsequenzen haben.
Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, erklärt: "E-Mails sind betriebliche Kommunikation, die darf nicht einfach so gelöscht werden."
E-Mails ungelesen zu löschen verstösst gegen Pflichten
Bei E-Mails kann es sich immer auch um Aufträge oder wichtige Kundeninformationen handeln. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, verstösst gegen arbeitsvertragliche Pflichten und muss laut Oberthür im schlimmsten Fall mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen, etwa mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung.
Und wie sieht es aus, wenn Beschäftigte in ihrer Abwesenheitsnotiz darauf hinweisen, dass Mails, die während der Abwesenheit eingehen, bei Rückkehr ungesehen gelöscht werden? Eine solche Ankündigung gegenüber dem Empfänger sei möglich, sagt Oberthür. "Aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers." Andernfalls droht ebenfalls Ärger.
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Grundsätzlich gilt: Wer ein überquellendes Postfach vermeiden will, klärt am einfachsten vor einer längeren Abwesenheit, wer während des Urlaubs die eingehenden E-Mails bearbeitet. (sbi/dpa)
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