Ab dem sechsten Lebensjahr gilt für Kinder in Deutschland die Schulpflicht. In Ausnahmefällen kann die Einschulung auch mal um ein Jahr verschoben werden. Ist die Corona-Pandemie so ein Ausnahmefall?

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Die Coronakrise bringt für Schulkinder und ihre Eltern viele Unklarheiten mit sich: Vor allem Eltern bald schulpflichtiger Kinder machen sich Sorgen. Mit dem sechsten Lebensjahr müssen Kinder in Deutschland eingeschult werden. Doch aufgrund der wochenlangen Kita-Schliessungen wurden viele dieser Kinder nicht im gewohnten Umfang auf den Schulstart im Herbst vorbereitet. Jetzt fragen sich viele Eltern, ob sie die Einschulung ihres Kindes um ein Jahr verschieben können?

Einschulung verschieben: Nur gesundheitliche Gründe zählen in NRW

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen kann die Einschulung von Kindern nur aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt werden. Zu der Frage, ob auch der Ausbruch der Corona-Pandemie eine Zurückstellung begründen kann, äussert sich das Schulministerium zurückhaltend: Solche Zurückstellungen seien "nicht angezeigt", heisst es dort.

Hierzu stellt auch der Schulrechts-Experte und Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler klar: "Leider gibt es für Eltern keine Möglichkeit, die Einschulung der Kinder wegen der Corona-Pandemie zu verschieben." In den Schulgesetzen seien solche aussergewöhnlichen Gründe nicht vorgesehen.

Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen: Geburtsdatum entscheidend

In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen gilt: Bei Kindern, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, kann die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden. Darüber hinaus können Eltern die Einschulung ihres Kindes auch dann zurückstellen, wenn ihr Kind geistig oder körperlich noch nicht weit genug entwickelt ist.

Schulministerium: Letzte Kita-Monate nicht entscheidend

Zu der Frage, ob die Kinder trotz wochenlanger Kita-Schliessungen gut genug auf den Schulbesuch vorbereitet sind, sagt der Sprecher des baden-württembergischen Schulministeriums Benedikt Reinhard: "In den letzten Monaten in der Kita finden zwar noch besondere Schulanfängeraktivitäten, wie Schulbesuche, Ausflüge, Bastelaktionen etc. statt, aber diese sind nicht entscheidend für eine erfolgreiche Teilnahme am schulischen Unterricht." Einige Tipps helfen Eltern, ihre Kinder beim Lernen zu Hause zu unterstützen.

Zurückstellung laut Ministerium nicht sinnvoll

In Bayern und Niedersachsen kommen Eltern, die bis jetzt noch keine Zurückstellung für ihr Kind beantragt haben ohnehin zu spät: Hier sind die Fristen für entsprechende Anträge bereits verstrichen.

Nur in Baden-Württemberg könnten Eltern immer noch einen Antrag auf Zurückstellung ihres Kindes stellen. Für die Kinder sei es jedoch entwicklungspsychologisch nicht sinnvoll, wenn sie noch ein Jahr in der Kita blieben, sagt Reinhard. "Das hat den Hintergrund, dass sich die Kinder in der Tageseinrichtung bereits seit Herbst in der Rolle des Schulanfängerkindes befinden, und dann in der Regel auch in die Schule gehen wollen." (ncz/dpa)

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