Wollen Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind durchsetzen, müssen sie eine harmonische Beziehung vorweisen. Was aber, wenn die Kommunikation gestört ist?

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Um ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen, müssen Eltern gut miteinander auskommen. Ist die Kommunikation aber gestört, handelt das Gericht im Interesse des Kindes. Dabei kann es dazu kommen, dass nur ein Elternteil das Sorgerecht erhält. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 13 UF 134/18), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Fallbeispiel: Soziale Beziehung der Eltern nicht tragfähig

In dem verhandelten Fall hatte die Mutter das Sorgerecht für die elfjährige Tochter. Der Vater strebte das gemeinsame Sorgerecht an, für das sich auch das Kind ausgesprochen hatte.

Vor Gericht hatte er aber letztlich keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht lehnte die gemeinsame Sorge für die Eltern ab, da dies nicht im Interesse des Kindes sei. Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setze eine funktionierende Kommunikation, ein Mindestmass an Übereinstimmung und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus.

Sei zu befürchten, dass sie nicht gemeinsam entscheiden könnten und das Kind durch die gemeinsame elterliche Sorge erheblich belastet würde, scheide diese aus.

Gestörte Kommunikation hat Folgen für das Kind

Das sei hier wegen der massiv gestörten Kommunikation der Eltern untereinander der Fall. Das Gericht befürchtete eine Entwicklung mit negativen Folgen für das Kind. Es zeichne sich schon jetzt eine erhebliche Belastung der Tochter ab. Sie scheine stark in einem Loyalitätskonflikt gefangen zu sein und benötige dringend Entlastung. (spo/dpa)

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