Ab 2025 kann jeder Haushalt ein Smart Meter bekommen: Nach und nach lösen digitale Stromzähler und Smart Meter die alten analogen Zähler ab. Dabei kann es passieren, dass Kund:innen nach dem Austausch eine doppelte Rechnung bekommen, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Ein Überblick.

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Das deutsche Stromnetz ist hoch kompliziert, das bekommen auch die Stromkund:innen immer wieder zu spüren. Aktuell ist das beim Einbau neuer digitaler oder intelligenter Stromzähler der Fall. Bis 2032 sollen alle deutschen Haushalte digitale Stromzähler – offiziell: "moderne Messeinrichtungen" – bekommen. Doch je nach Stromversorger kann es sein, dass man hinterher neben der gewohnten Stromrechnung eine zweite Rechnung bekommt.

Das liegt daran, dass mit dem digitalen Zähler oder Smart Meter automatisch ein Vertrag mit dem Betreiber der sogenannten Messstelle geschlossen wird – ganz ohne Unterschrift, einfach durch Nutzung des Zählers. Dieser Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb und Wartung des Stromzählers verantwortlich. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber, ein Wechsel ist aber möglich (s. unten). Es handelt sich dabei meist um ein Unternehmen, das von deinem Stromversorger unabhängig ist. Deshalb kann der Messstellenbetreiber nach dem Einbau eine eigene Rechnung schicken.

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Wer eine extra Rechnung bekommt

Wenn du Strom vom Grundversorger – also meist von den Stadtwerken – beziehst, kümmert der sich um alles. Es gibt weder einen eigenen Vertrag noch eine eigene Rechnung für den digitalen Zähler. Die Kosten werden über die normale Stromrechnung abgerechnet. Der Name des Messstellenbetreibers und die Höhe der Messentgelte müssen aber angegeben werden.

Für Kund:innen aller anderen Stromanbieter sind folgende Fälle möglich:

  • Aufgrund des quasi automatisch geschlossenen Vertrags mit dem Messstellenbetreiber schickt dir dieser eine extra Rechnung über den neuen Stromzähler.
  • Dein Stromversorger bietet dir einen All-Inclusive-Vertrag an. Das bedeutet, er vereinbart – von sich aus oder auf deinen Auftrag hin – mit dem Messstellenbetreiber, dass dieser die Kosten direkt mit ihm abrechnet. Dann stellt dir dein Stromanbieter die Kosten in Rechnung.
  • In einigen Fällen ist der Stromanbieter identisch mit dem Messstellenbetreiber, auch dann gibt es nur eine Rechnung.

In den meisten Fällen also wird dein Stromanbieter die Kosten für den digitalen Zähler direkt mit dir abrechnen, meist im Rahmen deiner normalen Stromabrechnung.

Tricky wird es, wenn du aktiv beschliesst zu einem anderen als dem eigentlich zuständigen Messstellenbetreiber zu wechseln. Das steht dir grundsätzlich frei. Dann aber muss dein Stromlieferant diese Leistung von seiner Rechnung streichen. Denn dann bekommst du auf jeden Fall erst einmal eine separate Rechnung.

? In diesem Fall rät die Verbraucherzentrale ganz genau hinzusehen, dass nicht doppelt abgerechnet wird.

AGB-Änderung führt zu Sonderkündigungsrecht

Das ganze Wirrwarr um die Kosten des digitalen Stromzählers kann auch etwas Gutes haben – mal abgesehen davon, dass digitale Stromzähler mehr Möglichkeiten bieten, den Energieverbrauch zu optimieren als alte analoge Zähler. Es kann sein, dass dein Stromanbieter seine AGBs ändern muss, um den Zähler (nicht) mit abzurechnen. In dem Fall haben Kund:innen ein Sonderkündigungsrecht. Es kann sich lohnen, das wahrzunehmen, wenn andere Anbieter günstigere Stromtarife haben.

? Insbesondere Strom vom Grundversorger ist oft unnötig teuer, Ökostrom-Anbieter sind oft günstiger. Auch, wenn dein Stromvertrag schon länger läuft, kann es gut sein, dass du mit einem Wechsel richtig Geld sparen kannst.

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Was kosten digitale Stromzähler und Smart Meter überhaupt?

Teuer ist die Umrüstung auf digitale oder intelligente Stromzähler zum Glück nicht: "Es sind gesetzlich sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss", heisst es bei der Bundesnetzagentur etwas umständlich. Im Klartext: Der Zähler darf dich höchstens 20 Euro im Jahr kosten.

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Smart Meter, also intelligente Messsysteme, kosten meist ebenfalls 20 Euro im Jahr. Diese Zähler können Daten direkt an den Stromversorger senden. Das kann helfen, den Stromverbrauch zu optimieren und zum Beispiel dynamische Stromtarife zu nutzen. Ab 2025 hat jeder Haushalt ein Recht auf den Einbau eines Smart Meters. In allen Haushalten, die mehr als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, sollen sie Pflicht werden. Haushalte mit sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – darunter fallen etwa Wärmepumpen und Wallboxen – zahlen bis zu 50 Euro im Jahr. Wer freiwillig vor 2032 ein Smart Meter einbauen lassen möchte, zahlt dafür einmalig 30 Euro.

Beim Wechsel zu einem anderen als dem eigentlich zuständigen Messstellenbetreiber fallen diese Obergrenzen weg.

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