Popcorn und Nachos im Kino zu teuer? Einige lösen dieses Problem, indem sie heimlich eigene Snacks mitnehmen. Wir haben nachgefragt, ob das überhaupt erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.

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Kinos finanzieren sich auch aus dem Verkauf von Speisen und Getränken. Aus diesem Grund gestatten sie es oft nicht, eigene Verpflegung mit in ihre Säle zu nehmen. Sie verlassen sich hierbei auf die sogenannte Hausordnung. Doch welche Rechte hast du als Kinobesucher:in? Wir haben dazu unter anderem den Verbraucherschutz Sachsen angefragt.

So kommen die Preise im Kino zustande

Nicht ohne Grund verlangen Kinos zum Teil deutlich mehr Geld für Popcorn, Cola und Co. als im Supermarkt. Der Verkauf der Kinokarten reicht für die Kinobetreiber:innen in der Regel nicht aus, um sich darüber zu finanzieren. Gewinn machen sie zu einem bedeutenden Teil mit dem Verkauf von Speisen und Trinken.

Laut des Geschäftsführers von Cineplex Deutschland, Kim Ludolf Koch, sei dies auch der Grund, weshalb Kinos meist die Mitnahme von Lebensmitteln nicht erlauben würden. Der Hauptverband der deutschen Filmtheater, HDF Kino, rät sogar all seinen Mitgliedern, das Mitbringen von Essen und Getränken zu verbieten. Christine Berg vom HDF Kino meint, dass höhere Ticketpreise sozial ungerecht wären. Sie würden weniger Menschen einen Kinobesuch ermöglichen.

Ist es wirklich nicht erlaubt, Snacks ins Kino mitzunehmen?

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, welches das Mitnehmen von Snacks ins Kino verbietet. Kim Ludwig Koch von Cineplex Deutschland verweist allerdings auf das Hausrecht der Betreiber:innen. In der Regel sei dies darin festgeschrieben. Nach seiner Aussage fielen darunter zwar kein Kaugummi, Bonbons und Schokoriegel, aber die Durchsetzung dieser Bestimmungen unterscheide sich zwischen den einzelnen Kinos. Rucksäcke und Taschen von Besucher:innen könnten stichprobenartig durchsucht werden.

Bei grossen Kinoketten, etwa UCI, Cinestar und Cinemaxx, findest du direkt in der Hausordnung den Hinweis, dass das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Auch der Rechtsanwalt Lars Pätzhorn erklärt, dies dürfe über das Hausrecht untersagt werden. Taschenkontrollen seien hingegen nur gestattet, wenn die Besucher:innen dies erlaubten oder der konkrete Verdacht für eine Straftat vorliege.

Spanisches Kino wegen Snackverbot abgestraft

Im Widerspruch zu dieser Argumentation steht ein aktueller Fall aus Spanien. Dort strafte das baskische Institut für Verbraucherangelegenheiten die Kinokette Yelmo mit einem Bussgeld in Höhe von 30.000 Euro ab. Der Grund: Sie liess Besucher:innen nicht rein, die Essen dabeihatten.

Gemeldet bei der Behörde im Baskenland hatte dies Facua, eine Organisation für Verbraucherschutz. Sie hat bereits in anderen Landesteilen, wie Extremadura, Beschwerden gegen diese Regeln von Kinos eingelegt und Erfolge verbucht.

Der Generalsekretär von Facua, Rubén Sánchez, spricht von einem "enormen Ungleichgewicht" aufgrund der hohen Preise im Kino und dem Einlassverbot mit Speisen und Getränken. Gesetzlich sei dies nicht zulässig. Es handele sich um eine "Form von Monopol", die Besucher:innen dazu nötige, bis zu "20-mal mehr für ein Produkt zu bezahlen". Ein Kino dürfe sich nicht verhalten wie ein Restaurant.

Lässt sich in Deutschland das Mitnehmen von Speisen gesetzlich erlauben?

Ist es auch möglich, dieses Recht in Deutschland durchzusetzen? Nähere Informationen dazu kann Claudia Neumerkel geben, die bei der Verbraucherzentrale Sachsen als Referentin für Recht arbeitet. Auf Anfrage von Utopia äussert sie sich für das Verbraucherschutzportal zu dem Fall und der rechtlichen Situation in Deutschland.

Wie sie erläutert, "kann sich der historische Zweck eines Kinobesuches, die Filmvorführung, auch gut mit einem Speisenangebot vertragen und koppeln lassen. Das eine schliesst das andere nicht aus, wie viele andere Beispiele der Unterhaltungsbranche zeigen." Bei den Kinos hierzulande handele es sich wahrscheinlich "zunehmend" um Gastronomiebetriebe. Es sei kein "schlagendes Argument", dass sich diese nicht wie Restaurants verhalten dürften.

"Zu starre oder zu pauschale Regelungen eines Anbieters sind aber leider ziemlich oft unwirksam, das zeigt die Praxis. […] Und wenn z.B. ein Kino jegliche Mitnahme von Getränken etc. verbietet, selbst aber nur über ein eingeschränktes Angebot und dies zu horrenden Preisen verfügt, dann ist es kritisch und wäre in jedem Fall sehr interessant (für uns) zu untersuchen", so Neumerkel weiter.

Schlussfazit zum Mitnehmen von Snacks ins Kino

Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen bestätigt auch, dass grundsätzlich das Hausrecht der Kinos gelte. Diese könnten festlegen, ob Besucher:innen Snacks mitbringen dürfen. Es sei allerdings "vorstellbar", dass das die Regelungen einiger Betreiber:innen "verbraucherschutzwidrig" ausfielen. Endgültig könnten das nur Gerichte entscheiden und bisher habe es in Deutschland keine Klagen gegen solche Bestimmungen gegeben.

In Deutschland komme es schlussendlich auf den einzelnen Fall an. Verschiedene Faktoren würden dies beeinflussen:

  • der "Wortlaut" der entsprechenden Hausordnung,
  • die "Form des Kinos" (etwa eine grössere Kinokette oder ein Programmkino),
  • "Grösse, Art und Umfang" der mitgeführten Verpflegung,
  • "Angebot an Speisen und Getränken im Kino" und möglicherweise dessen Kosten.

Abschlussfazit: Werfe am besten einen Blick in die jeweilige Hausordnung. Dort siehst du, ob das Kino es erlaubt, Snacks und Getränke in Filme mitzunehmen. Kaugummi, Bonbons oder ein Schokoriegel sollten meist kein Problem darstellen. Denke ausserdem daran, dass du die Kinos unterstützt, wenn du dort Essen und Trinken kaufst. Deine Taschen dürfen sie trotzdem nur kontrollieren, wenn du damit einverstanden bist.

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