Das Fahrradfahren ist eine der umweltfreundlichsten, gesündesten und kostengünstigsten Fortbewegungsmethoden überhaupt. Wir entkräften sieben Fahrrad-Mythen, die sowohl erfahrene Radfahrer:innen als auch Anfänger:innen oft verunsichern.

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Nachhaltig, günstig, schnell und einfach: Was spricht denn eigentlich gegen das Fahrradfahren? Leider ranken sich um das Fortbewegungsmittel Fahrrad auch einige Mythen, die dich oder andere vielleicht davon abhalten, es zu benutzen. Wir stellen dir sieben der Fehlannahmen vor und erklären, wie es wirklich ist.

Wichtig: Natürlich ist nicht jede:r körperlich in der Lage, Fahrrad zu fahren. Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind zum Beispiel oft auf ein Auto angewiesen, um sich flexibel fortzubewegen. Menschen, die in der Lage sind, Fahrrad zu fahren, sollten sich aber keinesfalls von falschen Informationen davon abhalten lassen, es zu tun.

Mythos 1: Fahrradfahren ist schädlich für die männliche Potenz

Dies ist ein weitverbreiteter Fahrrad-Mythos. In Fahrrad-Foren wird oft darüber diskutiert, ob langes Radfahren erektile Dysfunktion verursachen kann, hauptsächlich durch den Druck, den das Sitzen auf einem schmalen Sattel verursacht.

Laut Harvard Health könnte das tatsächlich passieren. Bevor der Druck jedoch Nerven und Arterien im Penis schädigen oder so erektile Dysfunktion auslösen könnte, fühlen die Betroffenen Taubheit, woraufhin sie rechtzeitig reagieren können. Das Risiko scheint ausserdem gering zu sein: Eine Umfrage unter 5300 Radlern im Jahr 2014 ergab keinen klaren Zusammenhang, so Harvard Health.

Für diejenigen, die dennoch besorgt sind, könnten ein breiterer, gepolsterter Sattel oder eine höhere Lenkerposition mögliche Lösungen sein, ebenso wie der Umstieg auf ein Liegerad.

Mythos 2:Du brauchst teure Fahrradkleidung

Spezielle Fahrradkleidung kann zwar Vorteile bieten, wie bessere Atmungsaktivität und Sichtbarkeit, aber sie ist keineswegs zwingend erforderlich. Du kannst in deiner normalen Strassenkleidung Rad fahren, solange sie sicher und bequem ist. Achte jedoch immer auf einen guten Fahrradhelm.

Nur, wenn du in schwierigen Bedingungen, zum Beispiel bei Schnee oder auf unsicherem Terrain, Radfahren möchtest, ist besondere Ausrüstungen nötig. Dann können sich beispielsweise Fahrradhandschuhe für den Winter oder eine Warnweste lohnen.

Mythos 3: Radfahrer:innen sollten immer gegen den Uhrzeigersinn fahren

In Deutschland und vielen anderen Ländern wird der Verkehr auf Strassen und Radwegen so geregelt, dass Fahrzeuge, einschliesslich Fahrräder, auf der rechten Seite der Fahrbahn fahren. Dies bedeutet, dass Radfahrer:innen in der Regel in dieselbe Richtung fahren sollten, in der der allgemeine Strassenverkehr fliesst. Fährst du beispielsweise immer wieder dieselbe Strasse hinauf und hinab, fährst du sie sozusagen entgegen dem Uhrzeigersinn ab.

Wichtig ist jedoch: Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, beispielsweise in bestimmten Einbahnstrassen oder bei einem Kreisverkehr mit Radwegen in beide Richtungen.

Mythos 4: Tempolimits gelten nicht für Fahrräder

Zwar gibt es dem Gesetz nach keine Höchstgeschwindigkeit für Fahrradfahrer:innen. Aber an lokale Tempolimits wie in einem verkehrsberuhigten Bereich oder einer 30er-Zone musst du dich auch auf dem Rad halten. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber: Gilt das Tempolimit eigentlich auch fürs Fahrrad?

Mythos 5: Radfahrer:innen müssen immer den Radweg benutzen

In der Strassenverkehrsordnung steht dazu: "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." Das sind die Zeichen, die einen reinen Radweg, einen getrennten Fussgänger- und Radweg oder einen geteilten Weg anzeigen. Ist es ein geteilter Weg, müssen Radfahrer:innen ihn nutzen, aber natürlich gleichzeitig streng auf Fussgänger:innen achten.

Das bedeutet: Ist der Radweg nicht durch ein blaues Verkehrsschild mit einem weissen Fahrrad gekennzeichnet, darfst du, aber musst ihn nicht nutzen.

Mythos 6: Beim Fahrradfahren ist Musikhören verboten

Beim Radeln Musik zu hören, ist grundsätzlich nicht verboten. Fahrradfahrer:innen, die Musik hören, sollten jedoch sicherstellen, dass die Lautstärke so eingestellt ist, dass sie immer noch akustische Warnzeichen wie Klingeln oder Sirenen wahrnehmen können. Spricht dich die Polizei an und du bemerkst es wegen der Musik nicht, kann eine Strafe von 15 Euro anfallen.

Wichtig: Wenn die zu laute Musik zu einem Unfall führt, kann dies dazu führen kann, dass du als Radfahrer:in Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollständig verlierst. Also wähle die Lautstärke unbedingt so, dass du sicher am Verkehr teilnehmen und problemlos mit anderen Verkehrsteilnehmer:innen kommunizieren kannst.

Mythos 7: Radler:innen dürfen nicht nebeneinander fahren

Grundsätzlich ist das erlaubt – aber nur, wenn man niemand anderen behindert. Dann droht nämlich eine Strafe von 20 Euro.

Eine Ausnahme bildet natürlich die Fahrradstrasse. Fahrradstrassen sind Verkehrsflächen, die grundsätzlich Fahrradfahrer:innen vorbehalten sind. Autos dürfen dort nur sehr eingeschränkt fahren, zum Beispiel für Anlieger oder Lieferungen.

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