Gründe, einen Handyvertrag zu kündigen, gibt es viele. Neben dem Sonderkündigungsrecht musst du auch allgemeine Formalitäten beachten. Hier findest du eine Übersicht zu den wichtigsten Schritten, den Handyvertrag zu kündigen.

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Du willst deinen Handyvertrag kündigen und fragst dich, wie das am besten geht? Im Grunde ist es simpel: Man setzt ein Kündigungsschreiben auf, schickt es elektronisch oder postalisch an die Anbieterfirma und wartet auf die Kündigungsbestätigung.

Allerdings haben auch Handyverträge ihre Tücken. So gibt es beispielsweise Mindestlaufzeiten und Fristen zu beachten. Hier findest du das Wichtigste im Überblick und erfährst, wie du deinen Handyvertrag erfolgreich kündigen kannst.

Handyvertrag kündigen: Das musst du beachten

Allgemein gilt: Wenn du deinen Handyvertrag kündigen möchtest, dann informiere dich bei deinem Mobilfunkanbieter über die Details. Schaue dazu entweder in deinen Vertragsunterlagen nach oder kontaktiere die Firma direkt.

Folgendes ist in der Regel für alle Handyverträge gültig:

  • Die maximale Mindestlaufzeit beschränkt sich zu Beginn auf 24 Monate.
  • Die meisten Anbieter:innen legen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsende fest. Das kann jedoch je nach Vertrag variieren.
  • Nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit gilt, dass du deinen Handyvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit beenden kannst.
  • Wenn du die Kündigung per Post verschickst, dann plane etwas mehr Zeit ein. Denn das Kündigungsdatum wird nicht vom Versanddatum oder Poststempel festgelegt, sondern vom Eingangsdatum bei der Anbieterfirma.
  • Die persönlichen Daten und Adresse auf deinem Kündigungsschreiben müssen mit den Angaben auf dem Vertrag übereinstimmen. Sollten sich diese während der Vertragslaufzeit ändern (zum Beispiel aufgrund von Umzug oder Namensänderung), dann musst du den Mobilfunkanbieter umgehend darüber informieren.

Übrigens: Das Telekommunikationsgesetz regelt die rechtlichen Grundlagen im Festnetz- und Mobilfunkbereich. Mit der Änderung von 2021 gilt nun, dass eine automatische Verlängerung von zwölf Monaten nicht mehr möglich ist. Die Anbieter:innen müssen ihre Kund:innen darüber informieren und deren Einwilligung einholen. Ansonsten gilt die Kündigungsfrist von einem Monat.

So kündigst du deinen Handyvertrag

Um Enttäuschungen und Frustration zu vermeiden, ist es gut, einen fairen Handytarif für dich zu finden. Wir haben zum Beispiel Wetell für dich gecheckt.

Wenn du deinen Handytarif dennoch kündigen willst, dann kannst du dich an diesen Schritten orientieren:

  1. Finde zunächst heraus, wann dein Vertrag endet. Was ist die Kündigungsfrist?
  2. Informiere dich dann, welche Formen der Kündigung bei deinem Mobilfunkanbieter akzeptiert werden. Schaue dazu beispielsweise auf deren Website nach.
  3. Setzte anschliessend ein formales Schreiben auf. Die Verbraucherzentrale stellt dazu eine Vorlage zur Verfügung.
  4. Das Schreiben sollte neben Namen, Adresse und Handynummer auch die Vertragsnummer und das Kündigungsdatum (oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt") nennen.
  5. Schicke das Schreiben ab und warte auf eine Eingangsbestätigung. Sollte diese nicht innerhalb weniger Tage erfolgen, dann kontaktiere die Firma und hake einmal nach.

In der Regel ist es möglich, deine alte Rufnummer mitzunehmen. Dazu musst du jedoch die Mobilfunkanbieter informieren, sodass diese die notwendigen Schritte einleiten können.

Tipp: Wenn du mit deinem Handyvertrag auch dein Telefon auswechselst, dann kannst du dein altes Handy spenden.

Sonderkündigungsrecht: Ausnahmen zum Handyvertrag

Neben den allgemeinen Regelungen gibt es auch Ausnahmefälle, in denen du deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen kannst:

  • Die Anbietenden haben die Preise erhöht. Nach schriftlicher Benachrichtigung hast du sechs Wochen Zeit, das Angebot abzulehnen, ansonsten stimmst du automatisch zu.
  • Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist es in einigen Fällen möglich, den Vertrag zu pausieren. Lies dazu auch: Handy auf Fernreisen: 10 Tipps, damit alles glattläuft
  • Nach einem Umzug kann die Anbieterfirma die vereinbarten Leistungen nicht mehr erfüllen.
  • Im Extremfall: Es kam zu einer Privatinsolvenz oder Todesfall der Vertragsperson.

Wenn es dauerhaft zu Verbindungsstörungen oder Empfangsausfall kommt, dann gibt es in der Regel keine Möglichkeit, vorzeitig den Handyvertrag zu kündigen. Es ist dennoch sinnvoll, sich mit dem Mobilfunkanbieter in Verbindung zu setzen und über Möglichkeiten und ein neues Abkommen zu sprechen.

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