Eine Photovoltaikanlage ist aktiver Klimaschutz, der sich auch wirtschaftlich rechnet. Hier liest du, wie du vorgehst und welche Photovoltaik-Förderungen du nutzen kannst.
Warum du dir spätestens jetzt eine Photovoltaikanlage anschaffen solltest
Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist eine Investition in die Zukunft. Der Solarstrom bringt den Umbau der Energieversorgung voran und trägt so zum Klimaschutz bei. Ausserdem sorgen Neuerungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2023 dafür, dass eine private Photovoltaikanlage wirtschaftlich attraktiv ist.
Die Gesetzesänderung hat für 2023 schon eine Reihe von grundlegenden Änderungen gebracht, unter anderem:
- Es gibt keine Mehrwertsteuer mehr auf die Anschaffung einer privaten Photovoltaikanlage.
- In vielen Fällen kannst du von Photovoltaik-Förderungen profitieren.
- Einige der bisherigen grossen bürokratischen Hürden fallen weg.
Besonders, wenn du viel von dem selbst produzierten Strom auch gleich verbrauchen kannst, rechnet sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Nach wie vor besteht jedoch auch noch die Möglichkeit, den Strom ganz (Volleinspeisung) oder teilweise (Teileinspeisung) in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dafür erhältst du dann eine Einspeisevergütung.
Eine Photovoltaikanlage ist aktiver Klimaschutz
Für den Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage gibt es viele gute Gründe. Einer davon ist: Solarstrom ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.
- CO2-Emissionen sparen – Bei der Stromproduktion mit der Sonnenenergie fallen keine schädlichen Treibhausgasemissionen an. Solarstrom trägt daher zur Begrenzung der Erderwärmung bei und unterstützt die Klimaziele. Ganz ohne CO2-Emissionen läuft die Herstellung und der Transport der Bauteile allerdings nicht ab. Die hierbei entstandenen Emissionen sind bei der Betrachtung der Klimawirkung zu berücksichtigen. Laut Verbraucherzentrale holt jedoch eine durchschnittliche Anlage diese anfänglichen Emissionen durch die klimafreundliche Stromproduktion innerhalb von 17 bis 40 Monaten Betriebszeit wieder rein.
- Energieautarkie – Mit einer eigenen Energieversorgung wirst du unabhängiger von Energiekonzernen. Denn auch nach der Liberalisierung des Strommarktes dominieren immer noch vier Grosskonzerne die Stromproduktion in Deutschland. EON, REW, ENBW und Vatterfall verkauften zwar inzwischen ihre Netze oder halten nur noch Anteile an den neuen Unternehmen. Trotzdem bleibt in Deutschland das Stromnetz in den Händen von nur vier Konzernen: Amprion, TenneT TSO, TransnetBW und 50 Hertz Transmission.
- Keine versteckten Kosten – wie sie zum Beispiel beim Rückbau von Kohle- und Atomkraftwerken entstehen. Laut einer Studie von Greenpeace Energy deckt der reguläre Strompreis nicht alle diese Kosten. Die Bevölkerung zahlt diese zusätzlichen Kosten meistens über Steuern oder ähnliche Abgaben.
In den privaten Anlagen steckt das Potenzial, um den Umbau der Energieversorgung zu schaffen. Zu diesem Schluss kam das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). In ihrer Potenzialanalyse weist das IWÖ darauf hin, dass die Ausbaukapazitäten für Photovoltaik längst noch nicht ausgeschöpft sind. Dachanlagen sowie Photovoltaik auf Freiflächen können die Energiewende in Deutschland ermöglichen.
Um langfristig den Energiebedarf in Deutschland klimaneutral durch Erneuerbare Energien zu sichern, hat sich die Bundesregierung konkrete Ziele gesetzt. Bis 2030 soll die Stromversorgung zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. Das lässt sich nur schaffen, wenn auch die private Stromerzeugung unterstützt. Um hier Hürden abzubauen und den privaten Ausbau zu fördern, setzt die EEG-Novelle 2023 flexiblere Regelungen als bislang um. Zusätzlich dazu sollen neue, innovative Konzepte, wie zum Beispiel Mieterstrom, Balkonkraftwerke oder Energy Sharing den Solarstrom vor allem in städtischen Regionen fördern.
Die dezentrale Stromproduktion der Photovoltaikanlagen hat einen klaren Vorteil: Die Anlagen produzieren den Strom dort, wo auch die Stromverbraucher:innen sind. Anders bei Windparks in der Nord- und Ostsee. Diese benötigen neue Stromtrassen, um den Strom erst zu den Verbraucher:innen zu transportieren.
Mit diesen Photovoltaik-Förderungen kannst du jetzt rechnen
Selbst Strom mit der Photovoltaikanlage herzustellen, wird immer wirtschaftlicher. Dafür sind zu einem Teil auch die verschiedenen Photovoltaik-Förderungen mitverantwortlich.
Von diesen Vorteilen kannst du bei der Anschaffung einer privaten Photovoltaikanlage profitieren.
- Anschaffungskosten ohne Mehrwertsteuer – Seit dem 1. Januar 2023 erwirbst du Photovoltaikanlagen sowie ihre Installation ohne einen Mehrwertsteueraufschlag.
- Energiekosten sparen – Den selbst produzierten Strom verbrauchst du gleich selbst und kannst dadurch deine Stromrechnung senken. Idealerweise ist die Anlage schon so konzipiert, dass du möglichst viel Strom selbst verbrauchen kannst. Dabei hilft dir unter anderem ein Batteriespeicher. Er speichert den überschüssigen Strom, den du dann nutzt, wenn keine Sonne scheint. Deinen Eigenverbrauch kannst du optimieren, indem du grosse Stromverbraucher, wie Waschmaschine oder Geschirrspüler, tagsüber laufen lässt oder dein Elektroauto über eine Wallbox auflädst.
- Einspeisevergütung – Den überschüssigen Strom speist du in das lokale Netz ein und erhältst dafür eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Die Höhe der Vergütung regelt das EEG. Für 2023 beträgt sie für eine Teileinspeisung 8,20 Cent pro Kilowattstunde. Die Volleinspeisung liegt höher, bei 13,00 Cent pro Kilowattstunde. Für 2024 dagegen ist eine zweimalige Absenkung der Vergütung um jeweils ein Prozent festgelegt.
- 70-Prozent-Regel – Bislang galt, dass du nur maximal 70 Prozent der Stromleistung in das öffentliche Netz einspeisen durftest. Diese Begrenzung fällt mit dem EEG 2023 für neue Anlagen weg. Die Verbraucherzentrale erläutert, dass dies auch für Bestandsanlagen bis sieben Kilowatt/Peak gilt. Ältere Anlagen mit höherer Leistung benötigen dafür einen intelligenten Stromzähler.
- EEG-Umlage fällt weg – Mit dem Energiefinanzierungsgesetz ist die EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom komplett gestrichen. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2023. Davor waren nur private Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt-Peak von der EEG-Umlage befreit. Die Umlage diente dazu, die erneuerbaren Energien zu fördern. Sie war ein Aufschlag auf den Strompreis, den Verbraucher:innen mit der Stromrechnung bezahlten. Entsprechend musstest du den Aufschlag auch für den selbst verbrauchte Strom berechnen. Du hast dir quasi selbst eine Rechnung für den selbst verbrauchten Strom gestellt. In der regulären Stromrechnung der Energieversorger ist die EEG-Umlage schon 2022 weggefallen. Diesem Schritt folgt jetzt auch die Berechnung auf den Eigenverbrauch.
- Photovoltaik-Förderungen – Hier gibt es unterschiedliche Förderprogramme, die teils auf kommunaler Ebene aufgelegt sind. Solche Förderungen sind jetzt nicht mehr nur auf Dachanlagen begrenzt, sondern du kannst auch auf Carports oder im Garten die Module installieren. Erkundige bei deiner Gemeinde, welche Möglichkeiten bestehen.
- Förderkredite – Du kannst meist auch einen Förderkredit von der KfW-Bank erhalten. Der Kredit unterstützt zu günstigen Kondition die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Für die Vergabe eines Kredites wende ich an deine Hausbank.
Die Kosten für Solaranlagen sinken
Die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Ab 2023 sparst du dir durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auch noch die bisherigen 19 Prozent Aufschlag.
Die Herstellungskosten der Photovoltaik-Module sind kontinuierlich gesunken. Eine Marktbeobachtung von Bloomberg sieht den Grund unter anderem auch in dem starken Ausbau von Solaranlagen in China und Indien. Aber auch in den europäischen Staaten, vor allem in Deutschland, Spanien und den Niederlanden steigt der Anteil an erneuerbarem Strom aus Photovoltaik.
Inzwischen ist die Technologie für Solarmodule nicht nur auf die gängigen Aufdach-Module begrenzt. Einige Unternehmen bieten Lösungen an, bei dem die Module im Dach integriert sind, sogenannte Indach-Lösungen. Neuere Entwicklungen haben die Photovoltaiktechnik gleich im Dachziegel eingebaut.
Egal, für welche Lösung du dich entscheidest, der Kaufpreis für die Module lässt sich häufig nur schwer zwischen den verschiedenen Angeboten vergleichen. Je nach verwendeter Herstellungsart der Module kann zum Beispiel die Leistung auch bei gleicher Anzahl der Module unterschiedlich sein. So können Module mit höherem Preis für dich günstiger sein, weil sie mehr Leistung bringen als vermeintlich günstigere. Vergleichbar ist daher eine Preisangabe, die per (Kilo)-Watt-Peak, kWp oder MWp pro Modul angegeben ist. Diese Kennzahl sagt dir, was dich eine Einheit des produzierten Stroms tatsächlich kostet.
Zu den direkten Anschaffungskosten zählen:
- Solarmodule mit Wechselrichter und entsprechender Unterkonstruktion zur Dachbefestigung. Zusätzlich kann dir ein angeschlossener Batteriespeicher dabei helfen, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen. Der Speicher füllt sich tagsüber, wenn die Anlage genügend Strom produziert.
- Montage auf dem Dach und Baugerüst.
- Kosten für die Installation und den Anschluss ans Stromnetz.
Die jährlichen Betriebskosten danach sind sehr gering:
- Versicherungsbeiträge für Photovoltaik-Betreiberhaftpflicht und PV-Versicherung, die vor Wetterschäden und Diebstahl schützt.
- Wenn die Photovoltaikanlage über einen Kredit finanziert wurde, sind die Zinsen sowie Tilgungsraten ebenfalls laufende Kosten.
- Rücklagen für eventuelle Reparaturen an der Unterkonstruktion oder für Ersatz des Wechselrichters. In der Regel ist der jährliche steuerliche Abschreibungsbetrag dafür ausreichend. Du solltest diesen Betrag auch tatsächlich für diesen Zweck zur Seite legen.
Anmeldungen und Fristen bei neuen Photovoltaikanlagen
Diese Punkte sind für dich ausserdem noch wichtig, wenn du eine Photovoltaikanlage erwerben möchtest:
- Bevor überhaupt die Fachleute mit der Installation anfangen dürfen, muss das Vorhaben bei dem zuständigen Energieversorger mit allen technischen Daten angemeldet werden. Darum musst du dich als Betreiber:in nicht selbst kümmern: Der beim Energieversorger zugelassene Elektrofachbetrieb übernimmt das für dich. Du musst dafür allerdings eine Vollmacht erteilen.
- Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sind die Energieversorger angehalten, eine neue Photovoltaikanlage zu genehmigen. Mit der Zustimmung zur Anlage macht der Energieversorger die Einspeisezusage. Es kann jedoch vorkommen, dass die Zusage mit Auflagen verbunden ist, die mit dem Elektrofachbetrieb zu klären sind.
- Erst nach der Zusage kann der Bau beginnen. Die Montage und Installation nehmen etwa zwei bis drei Tage in Anspruch.
- Ist die Anlage installiert und getestet, schickt der Elektrobetrieb eine offizielle Fertigmeldung an den Energieversorger.
- Spätestens dann erhältst du, als Betreiber:in den Einspeisevertrag vom Energieversorger. Damit erfolgt die Zusage für die Einspeisevergütung über die nächsten 20 Jahre.
- Erst, wenn der Vertrag unterschrieben wieder beim Energieversorger ist, tauscht dieser den Stromzähler aus. Er kann damit sowohl die Entnahme als auch die Einspeisung messen.
- Danach darfst du die Anlage einschalten und Strom produzieren. Achtung: Die Anlage darf ausser für einen kurzen Testbetrieb nicht vorher am Netz sein, weil der Stromzähler rückwärts läuft! Erst mit dem neuen Stromzähler lässt sich die Einspeisung ins Netz von deinem Verbrauch trennen und richtig abrechnen. Du würdest also auch keine Einspeisevergütung erhalten.
- Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur, online über das Marktstammdatenregister. Diese Anmeldung musst du als Betreiber innerhalb von vier Wochen nach der Fertigstellung vornehmen. Für die Anmeldung gibst du Daten wie Adresse und Anlagengrösse online in das Portal ein.
Wichtig: Stimme das Datum der Fertigstellung mit dem Elektrofachbetrieb ab. Es muss identisch mit dessen Meldung an den Energieversorger sein.
Tipp: Es kann wegen der teils hohen Nachfrage schwierig sein, Installationsbetriebe in bestimmten Regionen zu finden. Dann können Seiten wie Solaranlagen-Portal hilfreich sein. Dort bekommst du unverbindliche Angebote von verschiedenen Installationsbetrieben in deiner Nähe.
Private Photovoltaikanlage: Was du bei der Steuer beachten musst
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage gilt grundsätzlich einmal als eine unternehmerische Tätigkeit. Alle Einkünfte aus dem Betrieb der eigenen PV-Anlage unterliegen damit prinzipiell dem Umsatzsteuergesetz und der Einkommensteuer.
Aber: Es gibt jetzt wesentliche Erleichterungen, wenn du eine Photovoltaikanlage privat betreiben möchtest. Viele der bürokratischen und steuerlichen Hürden fallen weg.
Die private Photovoltaikanlage und die Umsatzsteuer
Mit der EEG-Novelle 2023 fällt die Mehrwertsteuer auf die gesamten Leistungen rund um die Anschaffung einer Photovoltaikanlage weg. Das Fachmagazin Haufe erläutert dazu, dass es dafür seit dem 1. Januar 2023 einen Null-Prozent-Steuersatz gibt, was einer Steuerbefreiung gleichkommt.
Das hat folgende Auswirkungen bei der Umsatzsteuer:
- Die Rechnung des Installationsbetriebs weist komplett null Prozent Mehrwertsteuer aus. In früheren Jahren konntest du mit der Umsatzsteuermeldung die gezahlte Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis wieder mit deinen Einnahmen verrechnen und so zurückbekommen.
- Mit der Null-Prozent-Regelung entfällt in vielen Fällen auch die Notwendigkeit einer Umsatzsteuererklärung. Stimme dich vorsichtshalber mit deinem zuständigen Finanzamt ab. Mitunter gibt es regionale Unterschiede bei der Umsetzung der Neuregelung für Photovoltaik.
Die private Photovoltaikanlage und die Einkommensteuer
Auch bei der Einkommensteuer gibt es eine neue, klare Regelung für den Betrieb privater Photovoltaikanlagen:
- Geltungsbereich – Sie gilt für privat genutzte Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt/Peak. Bei kleinen Anlagen auf Gewerbeimmobilien liegt die Grenze bei 15 Kilowatt/Peak.
- Zeitraum – Auch für das Steuerjahr 2022 kannst du diese Regelung anwenden.
Die Einnahmen, die du durch deine Photovoltaikanlage erzielst, sind in diesem Rahmen der Neuregelung steuerfrei. Aus diesem Grund brauchst du auch keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Elster-Formular EÜR) mehr dafür erstellen.
Das bedeutet, dass du eventuelle Gewinne nicht versteuern musst, aber auch Verluste (zum Beispiel die hohen Anschaffungskosten) nicht absetzen darfst. In deiner privaten Einkommensteuererklärung konntest du bislang im Jahr der Anschaffung den Verlust durch den Kauf der Anlage steuerlich auf deine Einkünfte anrechnen lassen.
Auch wenn du dir jetzt durch die Vereinfachung diesen Verlust nicht mehr verrechnen kannst, gibt es doch noch eine Möglichkeit, die hohen Anschaffungskosten wenigstens teilweise abzusetzen. Indem du die Rechnungen als Handwerkerleistungen und als energetische Massnahmen in deiner privaten Einkommensteuererklärung ansetzt, kannst du unter Umständen einen Teil der Kosten zurückbekommen.
Vor dieser Neuregelung bei der Einkommensteuer könntest du die Besteuerung nur umgehen, indem du von dem Liebhabereiwahlrecht Gebrauch machtest. Im Grunde erklärtest du dem Finanzamt, dass du mit einer Photovoltaikanlage keine Gewinne erzielen möchtest und sie als Liebhaberei betreibst. Damit entfiel eine der Grundvoraussetzung für die Einkommensteuer, die Gewinnerzielungsabsicht.
Die Grundlage für eine Gewerbesteuer entfällt für privat genutzte Photovoltaikanlagen.
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