Das Rückgaberecht ist nicht immer ein gesetzliches Recht und verbirgt sich hinter mehreren Begriffen. Hier liest du alles, was du über Umtausch, Widerruf und Co. wissen solltest.

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Wenn du bei einem Umtausch auf dein Rückgaberecht vertraust, kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. In vielen Fällen nehmen nämlich die Geschäfte die Waren aus Kulanz zurück, obwohl sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind.

Eine Checkliste in diesem Artikel hilft dir den Überblick zu behalten und auch beim Kulanzumtausch dein Geld zurückzubekommen.

Etwas anders sieht es bei Online-Geschäften aus, hier hast du tatsächlich eine Widerrufsfrist. Du kannst ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.

Rückgaberecht, aber nicht immer

Ein Rückgaberecht als solches gibt es eigentlich nicht. Ob du gesetzlich ein Recht hast, deinen Einkauf zurückzugeben, hängt von folgenden Punkten ab.

  1. Wo du gekauft hast: Für Onlinekäufe gelten andere Regeln, als wenn du im Laden kaufst.
  2. Zustand der Ware: Ist die Ware defekt? Oder ist sie in Ordnung und sie gefällt oder passt dir nur nicht?
  3. Um welche Art von Ware handelt es sich? Einige Waren nehmen Händler:innen nicht zurück. Zum Beispiel kannst du Lebensmittel nicht einfach zurückgeben, weil sie dir nicht schmecken. Dagegen nehmen Händler:innen einen Pullover meist problemlos zurück, wenn dir beispielsweise die Farbe nicht gefällt.

Das Rückgaberecht, wenn du im Geschäft gekauft hast

Für das Rückgaberecht im Geschäft ist es entscheidend, ob die Ware defekt ist oder nicht. Bei defekter Ware hast du ein Recht auf ein funktionstüchtiges Produkt.

Ist die Ware in Ordnung:

Du kannst nicht ohne Weiteres darauf bestehen, deinen Einkauf zurückzugeben, egal welchen Grund du hast. Dennoch nehmen viele Geschäfte die Waren ihrer Kund:innen zurück. Was sich hierbei unter dem Begriff "Rückgaberecht" eingebürgert hat, ist ein Service, den Händler:innen ihren Kund:innen bieten – Stiftung Warentest erläutert, dass es sich um einen Umtausch auf Kulanz handelt.

Dieses Entgegenkommen nutzen viele Unternehmen als Werbung für sich. Die Überlegung dahinter ist, dass zufriedene Kund:innen so öfter einkaufen und das Unternehmen mehr Umsatz macht. Beispielsweise wirbt IKEA mit einem 365 Tage Rückgaberecht für ungeöffnete oder montierte Möbel, solange diese in einem neuwertigen Zustand sind. Gebrauchte Möbel kannst du an IKEA zurückverkaufen. Diese erhalten dann eine zweite Chance im IKEA-Shop für gebrauchte Möbel.

Ist die Ware defekt:

Du hast einen rechtlichen Anspruch auf fehlerfreie Ware. Der Verkaufende ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraf 439 verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder Ersatz zu liefern. Erst wenn das nicht gelingt, kannst du dein Geld zurückverlangen. Diese Gewährleistungspflicht der Verkäufer:innen gilt bis zu zwei Jahre nach dem Kauf. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass in den ersten sechs Monate der:die Händler:in immer in der Pflicht ist. Danach müsstest du eventuell nachweisen, dass du den Schaden nicht selbst verursacht hast.

Dein Rückgaberecht bei Online-Händler:innen

Rückgaberecht bei Onlinehändler:innen:

Anders sieht es aus, wenn du im Internet eingekauft oder telefonisch zum Beispiel bei einer Hotline bestellt hast. Auch Einkäufe per "Click & Collect", bei der du online bestellte Waren im Geschäft selbst abholst, fallen in diese Rubrik.

Laut dem Justizportal von Nordrhein-Westfalen kannst du dich als Käufer:in auf das Widerrufsrecht (Paragraf 355 im BGB) berufen. Das Widerrufsrecht gilt übrigens auch, wenn du etwas an der Haustür gekauft hast oder bei sogenannten "Kaffeefahrten". Das sind Ausflüge, die ein:e Händler:in organisiert – mit der Absicht dir etwas zu verkaufen.

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Diese Punkte solltest du beachten:

  • Frist: Innerhalb von 14 Tagen kannst du die Ware zurückgeben und brauchst dafür keine Gründe anzugeben. Die Frist beginnt erst, wenn du die Lieferung erhalten hast.
  • Unbenutzt: Im Online-Shop hast du nicht die Möglichkeit, den Artikel auszuprobieren. Das kannst du zu Hause nachholen. Beispielsweise kannst du Kleidung anprobieren, sie aber nicht einen Tag lang tragen und dann zurückgeben. Die Ware muss also nicht original verpackt sein, darf aber keine Gebrauchsspuren aufweisen. Ausnahmen sind CDs oder DVDs, diese müssen noch versiegelt sein.
  • Sonderanfertigungen: Extra für dich angefertigte Artikel oder zugeschnittene Ware nehmen in der Regel auch Onlinehändler:innen nicht zurück. Das gilt jedoch nicht für Notebooks. Einige Online-Händler:innen versuchen das Rückgaberecht zu umgehen, indem sie erklären, das Notebook sei speziell angefertigt. Laut einem Urteil des OLG Brandenburg ist ein Notebook keine Massanfertigung, sondern eine individuelle Zusammenstellung im Rahmen der vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten.

Diese Punkte solltest du beim Rückgaberecht beachten

Da es keine rechtlichen Vorgaben oder ein Rückgaberecht gibt, können die Bedingungen für einen Umtausch auf Kulanz recht unterschiedlich sein. Im Grunde kann jede:r Händler:in selbst entscheiden, wie grosszügig er oder sie gegenüber den Kund:innen ist. In der Praxis sind einige Regeln üblich, wenn du Ware zurückgeben möchtest:

  • Du kannst die Ware gegen eine andere, gleichwertige umtauschen.
  • Du bekommst dein Geld zurück oder erhältst einen Gutschein. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist der Umtausch, bei dem du das Geld zurückerhältst, immer dem Gutschein vorzuziehen. Bei einem Gutschein bist du an das Geschäft gebunden, um den Gutschein einzulösen.

Mit dieser Checkliste hast du gute Chancen, dass Händlerinnen im Geschäft die Ware zurücknehmen:

  • Fristen: Üblich ist, dass du bis zu 14 Tagen nach dem Kauf im Geschäft noch umtauschen kannst.
  • Unbenutzt: Die Ware sollte noch original verpackt sein. Dies ist vor allem bei CDs oder DVDs wichtig.
  • Kassenbeleg: Du brauchst einen Kaufbeleg. Hast du im Geschäft bar bezahlt, ist das der Kassenbon. Den solltest du dir aufheben, wenn du bei deinem Einkauf nicht so sicher bist. Hast du bargeldlos gezahlt, genügen auch eine Kreditkartenabrechnung oder ein Kontoauszug.

Tipp: Wenn du dir unsicher bist – zum Beispiel, wenn du den Artikel verschenken möchtest – kannst du einen späteren Umtausch schon beim Kauf vereinbaren. Du kannst dies auf dem Kassenbon vermerken lassen.

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Kein Rückgaberecht bei diesen Waren

Kein Rückgaberecht gibt es bei einigen Artikeln – auch kannst du mit einem Umtausch auf Kulanz weniger Glück haben:

  • Unterwäsche oder Schwimmbekleidung
  • Kosmetik und Hygieneartikel
  • Lebensmittel oder alles, was frisch ist und leicht verderben kann
  • Reduzierte Ware
  • Ware, die extra für dich angefertigt wurde, wie bedruckte T-Shirts oder Tassen
  • Ware, die zugeschnitten ist, wie zum Beispiel bei Stoffen oder Holz

Rückgaberecht: Tipps, damit du es nicht brauchst

Bei einem Fehlkauf kannst du somit nicht auf ein Rückgaberecht setzten. Es ist wahrscheinlich allen schon einmal passiert: Im Laden sah alles noch toll aus, aber zu Hause passt das neue Stück einfach nicht dazu. Gut, dass das Geschäft kulant war und den Einkauf zurücknahm. Umtauschen oder zurückgeben ist auf jeden Fall umweltfreundlicher, als wenn du deinen Fehlkauf unbenutzt wegwirfst.

Doch schonender für das Klima ist: keine Rückgabe. Bei Online-Käufen sparst du so Transportwege und CO2-Emissionen.

Mit diesen Tipps kannst du einen Umtausch vermeiden:

  • Kaufe nicht sofort – du kannst dir Ware auch zurücklegen lassen. Vor allem bei Kleidung ersparst du dir so den einen oder anderen Fehlgriff.
  • Besser noch: Schlafe erst einmal darüber und kaufe erst, wenn du dir sicher bist.
  • Prüfe bei Online-Händler:innen die Grössenangaben. Miss im Zweifel lieber nach, damit du auch wirklich die richtige Grösse bestellst.
  • Schonender für die Umwelt ist es, wenn du zum Beispiel bei Vinted Secondhand kaufst oder unter Familie und Freund:innen deine Kleidung tauschst.
  • Informiere dich über Konzepte wie Slow Fashion und Minimalismus. Solche Lebensweisen können dir helfen, mit weniger Konsum und gleichzeitig glücklicher zu leben.

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