Verbotene Pflanzen darfst du weder anbauen oder importieren noch verschenken oder in der Natur aussetzen. Welche Pflanzen in Deutschland und der Schweiz verboten sind, erfährst du hier.

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Seit dem 1. September 2024 gilt in der Schweiz ein Verkaufsverbot für bestimmte invasive Pflanzenarten, darunter auch der weit verbreitete Kirschlorbeer. Diese Massnahme soll die Ausbreitung von gebietsfremden Pflanzen eindämmen, die heimische Ökosysteme gefährden. Auch in Deutschland gibt es einige verbotene Pflanzen, die du nicht anbauen solltest.

Verbotene Pflanzen in der Schweiz

Invasive, gebietsfremde Arten stellen weltweit eine wachsende Bedrohung für die biologische Vielfalt dar. Diese Pflanzenarten, die ursprünglich in anderen Regionen beheimatet sind, können in ihrer neuen Umgebung ausser Kontrolle geraten und heimische Pflanzenarten verdrängen. Das führt zu einem Ungleichgewicht in den Ökosystemen und kann langfristig die Artenvielfalt bedrohen.

Der Kirschlorbeer, eine beliebte Zierpflanze in vielen Schweizer Gärten, ist ein gutes Beispiel für eine solche invasive Art. Er breitet sich schnell aus, überwuchert dabei heimische Pflanzen und sorgt durch seine grossen schattenspendenden Blätter etwa dafür, dass heimische Arten nicht mehr ausreichend Sonnenlicht bekommen. In der Schweiz findet sich Kirschlorbeer mittlerweile nicht mehr nur in Gärten, sondern bereits auch in vielen Wäldern.

Aufgrund der ökologischen Gefahren, die von einigen invasiven Pflanzenarten ausgehen, hat derSchweizer Bundesrat am 1. März 2024 bestimmte invasive Arten verboten. Sowohl der Verkauf der verbotenen Pflanzen, als auch das Verschenken und die Einfuhr sind dabei ab sofort illegal.

Übrigens: Die invasiven Pflanzenarten sind auch unter dem Begriff der Neophyten bekannt. Neophyten sind Pflanzenarten, die nicht ursprünglich in einem bestimmten Gebiet heimisch sind, sondern durch menschliche Aktivitäten dorthin gelangt sind und sich in der neuen Umgebung etabliert haben. Neobiota ist der Überbegriff, der auch Tiere und Pilze umfasst.

Verbotene Pflanzen: Diese sind in der Schweiz illegal

Neben dem Kirschlorbeer betrifft das neue Pflanzenverbot in der Schweiz unter anderem folgende Arten:

  • Sommerflieder
  • Tessiner Palme
  • Schmetterlingsstrauch
  • Blauglockenbaum
  • Götterbaum
  • Tausendblätter
  • Japanischer Bambus
  • Korallenstrauch
  • Rotborstige Himbeere

Verboten ist es dabei nur, diese Pflanzen neu anzubauen. Befanden sich die verbotenen Pflanzen bereits vor dem 1. September 2024 in den Gärten, sind sie weiterhin erlaubt.

Verbotene Pflanzen in Deutschland?

Auch für Deutschland gibt es einige Neophyten, deren Einfuhr, Verkauf und Anbau verboten ist. Dies ist für das gesamte EU-Gebiet durch die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 geregelt. Die Liste der dort aufgeführten verbotenen Pflanzen wird regelmässig aktualisiert. 2022 wurden der Liste weitere 22 Pflanzenarten hinzugefügt, sodass es in der EU aktuell 88 verbotene Pflanzen gibt. Zu diesen zählen zum Beispiel:

  • Götterbaum
  • Chinesischer Talgbaum
  • Japanischer Hopfen
  • Japanischer Kletterfarn
  • Gewöhnliche Seidenpflanze
  • Drüsiges Springkraut
  • Durchwachsener Knöterich
  • Riesen-Schwimmfarn
  • Brasilianisches Tausendblatt

In der EU gilt dabei: Egal, wann du die Neophyten im Garten angepflanzt hast – stehen sie auf der verbotenen Liste, müssen sie sofort raus. Das gilt auch, wenn du die verbotenen Pflanzen nicht bewusst angepflanzt hast und sie von selbst gewachsen sind.

Nutzhanf in Deutschland anbauen

Auch Nutzhanf gehörte in Deutschland lange Zeit zu den verbotenen Pflanzen. Seit der Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024 hat sich die Lage jedoch geändert: So ist es aktuell erlaubt bis zu drei Cannabispflanzen selbst anzubauen. Allerdings musst du dabei sicherstellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Hanfpflanzen haben.

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