Die elektronische Patientenakte kommt und das Briefporto wird teurer. 2025 treten viele Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht?
2025 steigt der Mindestlohn, und beim Nachnamen gibt es bei einer Heirat neue Möglichkeiten. Das neue Jahr bringt auch einige steuerlichen Erleichterungen. Ein Überblick, was auf Bürgerinnen und Bürger zukommt:
Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten
2025 soll jede:r Kassenpatient:in eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er oder sie widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden.
Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde.
Mehr Geld für Rentner:innen
Rentner:innen sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.
Kürzungen beim Elterngeld
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Unterhalt für Trennungskinder im Studium steigt
Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 kaum mehr Unterhalt bezahlen als zuvor – ausser für Studierende. Der Bedarfssatz von Studierenden steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder hingegen beträgt ab dem neuen Jahr bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.
Flächendeckende Echtzeitüberweisungen
Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun – und das zu jeder Zeit. Bereits ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung ausserdem alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Zudem dürfen diese Echtzeitüberweisungen auch nicht teurer sein als andere Überweisungen.
Briefporto steigt
Ab Januar kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Ausserdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen. Die Bundesnetzagentur muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.
Neue Möglichkeiten bei Nachnamen
Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen. Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Ausserdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen auch für weitere gemeinsame Kinder.
Deutschlandticket wird teurer
Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bislang rund 13 Millionen Nutzer:innen des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer. Ob die Finanzierung des Tickets damit aber tatsächlich schon für 2025 gesichert ist, hängt noch am Bundestag. Dort muss eine notwendige Gesetzesänderung noch verabschiedet werden, eine Mehrheit zeichnet sich aber ab.
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Pässe und Personalausweis mit Digitalbild
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses müssen Bürger:innen ab Ende April kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an die Bürgerämter übermittelt werden.
Nationaler Veteranentag
Am 15. Juni sollen die Veteran:innen der Bundeswehr gewürdigt werden. Geplant ist, am Wochenende vor oder nach dem 15. Juni in Berlin eine grosse Veranstaltung zu organisieren. Als Veteran:in der Bundeswehr gilt, wer als Soldat:in der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.
Steigende Kraftstoffpreise durch höheren CO2-Preis
Ab dem 1. Januar greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt potenziell auch der Preis von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel. So würde ein Liter Benzin umgerechnet 2,4 Cent mehr kosten.
Amalgam-Zahnfüllungen
Zahnärzt:innen dürfen ihren Patient:innen keine neuen quecksilberhaltige Zahnfüllungen mehr einsetzen. Ausnahmen gelten, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung wegen medizinischen Bedürfnissen für unbedingt erforderlich hält. Auch die Ausfuhr von Dentalamalgam ist nach der EU-Verordnung verboten.
Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer:innen
Hobbybrauer:innen, die Bier für den eigenen Verbrauch herstellen, werden ab Januar bei der Steuer entlastet. Sie dürfen 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen, wie aus dem Jahressteuergesetz hervorgeht.
Krankenversicherung könnte teurer werden
Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.
Grundsteuerreform
Von Januar an greift die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümer:innen. Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige umstritten sind. Wie viel ein Hauseigentümer zahlen muss, ist also unterschiedlich.
Wohngeld steigt
Bürger:innen mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdienende
Gutverdienende sollen turnusmässig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro pro Monat steigen.
Mehr Geld in der Altenpflege
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
Bundestag schrumpft
Der neue Bundestag soll am 23. Februar gewählt werden. Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner – 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen bei der Wahl die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, entscheidend für die Sitzanzahl ist damit das Zweitstimmenergebnis einer Partei.
Leistungskürzungen für Asylbewerber:innen
Asylbewerber:innen in Deutschland bekommen weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Zum Jahreswechsel sinken die monatlichen Bedarfssätze abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro.
Pflegebeitrag steigt
Angesichts steigender Kosten für die Pflege kommen wahrscheinlich höhere Beiträge auf die Versicherten zu. Eine vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar vor. Allerdings bedarf die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrats.
Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel
Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.
Zeitumstellungen
Deutschland dreht wieder zweimal an den Uhren, und zwar an den letzten Sonntagen im März und Oktober – dann wird auf die Sommer- bzw. Winterzeit umgestellt.
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