Hannover (dpa/tmn) - Wer organisierten Urlaub macht, der hat in den meisten Fällen einen Reiseleiter. Dieser ist der Ansprechpartner des Veranstalters vor Ort. Bei Rundreisen begleitet er die Reisegruppe in der Regel durch das Land.
Doch welche Aufgaben hat ein Reiseleiter genau? Das hängt von der Art der Reise ab, erklärt Paul Degott, Experte für Reiserecht aus Hannover.
Beim klassischen Hotelurlaub gibt der Reiseleiter in erster Linie Auskünfte zur Organisation der Reise, zu Ausflügen vor Ort und nennt alles Wissenswerte. "Er weiss, welcher Taxipreis fair ist und wo man Geld wechseln kann", nennt Degott als Beispiele.
Wichtig: Der Reiseleiter ist in diesem Fall erster Ansprechpartner für Mängel im Hotel - und nicht der lokale Hotelmanager. Wenn das Zimmer schlecht ist oder andere Probleme auftreten, nimmt der Reiseleiter die Beschwerde entgegen und bemüht sich, den Mangel zu beheben. Gelingt dies nicht, können Urlauber unter Umständen den Reisepreis mindern. Bei einer Hotel-Pauschalreise muss allerdings kein Reiseleiter vor Ort sein, so der Jurist. Der Veranstalter muss den Gästen aber eine Kontaktadresse mit Telefonnummer geben.
Etwas anders ist die Situation bei Studienreisen, wo der Reiseleiter den Gästen meist auch Land und Leute näherbringt und oft mit Name und Qualifikation bekannt ist. Verspricht der Veranstalter bei einer solchen Reise fachkundige Auskünfte, muss diese Leistung auch erbracht werden, erläutert Degott. Ein Beispiel: "Wenn eine Reise davon lebt, dass der Reiseleiter die Archäologie erklärt, dann ist das ein zentraler Bestandteil der Reise." Fällt dieser weg, haben die Gäste einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. © dpa
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