Berlin (dpa/tmn) - Sich im Reisebüro ausführlich beraten lassen, aber im Internet buchen: Für Reisebüros ist das extrem ärgerlich.

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Immer wieder wird deswegen darüber diskutiert, ob man die Beratung nicht kostenpflichtig machen sollte - zumindest für jene Urlauber, die nach einer Beratung anderswo buchen. Doch bisher sind solche Service-Entgelte sehr selten.

"Da gibt es sehr unterschiedliche Ansichten", sagt Andreas Heimann, Geschäftsführer der DER Reisebüros. Und FTI-Chef Ralph Schiller berichtet: "Da wird schon lange, lange drüber diskutiert, ohne dass es einmal flächendeckend entschieden wird."

Service-Entgelte sind in deutschen Reisebüros nicht völlig unbekannt. Seit 2004, als die Lufthansa und andere grosse Fluggesellschaften die Provisionen für den Verkauf von Flugtickets strichen, zahlt der Kunde in Reisebüros für Flugscheine üblicherweise einen Aufpreis.

Beim Verkauf von Reisen sind Service-Entgelte oder Beratungsgebühren dagegen bisher nicht üblich. Mit einer Ausnahme: Bei sehr aufwendiger Beratung für massgeschneiderte Reisen verlangen manche Reisebüros eine Gebühr. "Nicht bei klassischen Pauschalreisen, aber bei sehr umfangreichen Beratungen", bestätigt Heimann. "Aber bei einer Buchung wird das hinterher wieder verrechnet."

Ähnlich sieht man das auch bei Tui: Grundsätzlich hält das Unternehmen bei aufwendigen Reisen, für die sehr individuelle und zeitintensive Beratungsleistungen erforderlich sind, eine Beratungsgebühr für sinnvoll und angemessen. Unter der Voraussetzung, dass diese Gebühr vorher für den Kunden transparent gemacht und bei Buchung angerechnet wird.

Bei den Thomas Cook Reisebüros ist so etwas bis auf Weiteres nicht geplant. Für den Reisenden bedeutet das: Sorgfältiger Preisvergleich zahlt sich aus. Wer sich beispielsweise eine längere Rundreise gemäss eigenen Wünschen von einem Reisebüro ausarbeiten lässt, sollte sich vorher erkundigen, ob und was das kostet. Reisen von der Stange werden normalerweise ohne Service-Entgelte verkauft. Immer lohnend ist der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bei vielen Reisebüros im Netz einsehbar sind. Bei der Flugbuchung wird im Reisebüro normalerweise ein Service-Entgelt verlangt.

Ralph Schiller
Ralph Schiller ist Geschäftsführer beim Reiseveranstalter FTI. © dpa / FTI Touristik GmbH

Wer in ein Reisebüro geht, bekommt es rein rechtlich gesehen fast immer mit einem Handelsvertreter zu tun: Das Reisebüro bekommt für den Verkauf einer Reise eine Provision. Und das Reisebüro muss eine Reise zu dem Preis verkaufen, den der Reiseveranstalter festsetzt. Die Folge ist: Service-Entgelte können, wenn überhaupt, nicht als Teil des Reisepreises, sondern nur gesondert erhoben werden - also als Vereinbarung zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro. Und das ist alles andere als einfach.

Denn anders als in Österreich oder der Schweiz, wo Service-Entgelte in Reisebüros seit einigen Jahren schon gang und gäbe sind, herrscht auf dem deutschen Reisemarkt ein besonders harter Wettbewerb. Mehr als 11 000 Reisebüros gibt es in Deutschland. Der Urlauber hat also die Wahl, und Service-Gebühren sind keine gute Werbung. "Es ist eben nicht so, dass der Kunde bereit ist, das heute einfach zu akzeptieren", sagt Schiller.  © dpa

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