• In der Schweiz wurden sämtliche Corona-Massnahmen aufgehoben.
  • Wer in den Osterferien ins Ausland reist, muss aber noch einiges beachten.
  • Diese Regeln gelten an den beliebten Reisezielen.

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Nach zwei Jahren Pandemie ist in der Schweiz das Leben wieder grösstenteils zur Normalität zurückgekehrt. Und auch die Reiselust der Schweizerinnen und Schweizer ist wieder gross. Aber Achtung: Wer die Osterferien im Ausland verbringt, muss möglicherweise noch einige Corona-Regeln beachten. Ein Überblick über die bestehenden Vorschriften an den beliebten Reisezielen.

Deutschland, Österreich und mehr: Diese Regeln gelten in den Nachbarländern

Bei der Einreise nach Deutschland braucht es noch bis 28. April einen negativen Test oder ein Covid-Zertifikat. Die Maskenpflicht in der Luftfahrt und im öffentlichen Fernverkehr bleibt bundesweit bestehen. Einzelne Bundesländer halten neben einer FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen auch an der 2G-Plus-Regel für Clubs fest. Eine detaillierte Übersicht findet sich auf der Webseite der deutschen Bundesregierung.

In Österreich gilt nach wie vor eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und im öffentlichen Verkehr. Für die Einreise braucht es ein gültiges Covid-Zertifikat. Bei Veranstaltungen ab hundert Personen gilt ebenfalls die Maskenpflicht oder die 3G-Regel. In der Hauptstadt Wien gilt in der Gastronomie und in Clubs die 2G-Regel. Eine Übersicht über aktuelle Massnahmen bietet das österreichische Sozialministerium.

Beim Grenzübertritt nach Italien ist ein 3G-Nachweis Pflicht. Dieser gilt auch in der Luftfahrt und im öffentlichen Fernverkehr sowie beim Restaurant- oder Barbesuch. Im öffentlichen Verkehr und in den meisten Innenräumen gilt zudem weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Wer an Veranstaltungen drinnen teilnehmen, ins Wellness-Center oder in Clubs gehen will, benötigt den "Super Green Pass", ein 2G-Zertifikat. Das italienische Gesundheitsministerium hat eine Übersicht dazu veröffentlicht.

In Frankreich braucht es nur im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine Maske. In letzteren ist auch ein Covid-Zertifikat notwendig. Für die Einreise benötigt man entweder eine vollständige Impfung oder einen negativen Test. Aktuelle Informationen für Touristinnen und Touristen stellt das französische Aussenministerium zur Verfügung.

In die Sonne nach Mallorca oder Griechenland?

Auch für die Einreise nach Spanien braucht es das Covid-Zertifikat, dafür fällt das Einreiseformular weg. Wer ohne Impfung einreisen möchte, braucht einen gültigen Test. Bis 19. April gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen noch weitgehend eine Maskenpflicht, ebenso im öffentlichen Verkehr. Eine Übersicht gibt das spanische Gesundheitsministerium.

Wen es ins sonnige Griechenland verschlägt, der braucht für die Einreise ein digitales EU-Covid-Zertifikat, auch hier fällt das Einreiseformular weg. Wer kein Zertifikat hat, muss einen Test vorlegen. Der Besuch von Innenräumen, wie Restaurants, Clubs oder Sportstätten, wird nur mit 2G erlaubt. Auch in vielen Einkaufsläden, Supermärkte ausgenommen, muss ein Impfzertifikat oder ein negativer Test vorgezeigt werden.

Für die Einreise in die Türkei ist der Nachweis einer Impfung, eines Tests oder einer Genesung nötig. Vor Ort gelten Abstandsregeln von drei Metern. In geschlossenen Räumen besteht die Maskenpflicht.

Fernreise über Ostern geplant? Das gibt es zu beachten

Wer in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen will, muss vollständig geimpft sein und zusätzlich einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Vor Ort unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesstaat. Die Maskenpflicht gilt nur noch in Regionen mit hoher Inzidenz. Reisehinweise für Schweizerinnen und Schweizer gibt das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA).

In Ägypten braucht es für die Einreise ein Impfzertifikat oder einen negativen Test. Ein Genesenen-Zertifikat mit nur einer Impfung ist hier nicht gültig. Auch im Land könnte es für Ungeimpfte ungemütlich werden: In Hotels, Restaurants, Clubs und anderen Einrichtungen ist ebenfalls ein Impfzertifikat oder ein negativer Test notwendig.

Wer nach Mauritius reisen möchte, muss eine COVID-19-Krankenversicherung vorweisen können. Zudem ist am Tag der Ankunft ein Schnelltest erforderlich. Für Geimpfte ist die Insel anschliessend vollständig geöffnet. Wer nicht geimpft ist, muss sich zunächst sieben Tage in Selbstisolation begeben.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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