München (dpa/tmn) - Der Mietvertrag für eine Ferienwohnung kann bei Unzufriedenheit über den Zustand der Immobilie nicht sofort vor Ort mündlich gekündigt werden. Wer von dem Vertrag zurücktreten will, muss dem Vermieter die Möglichkeit geben, die Mängel der Wohnung zu beseitigen.
In einem verhandelten Fall vor dem Amtsgericht München ging es um eine Ferienwohnung in Italien, für deren Anmietung der Kläger insgesamt 1100 Euro bezahlt hatte. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". Vor Ort stellte er jedoch fest, dass die Wohnung seiner Ansicht nach nicht den Bildern auf der Buchungswebseite entsprach und verwahrlost war.
Die Beklagte erklärte, sie brauche noch etwas Zeit für die Reinigung. Der Kläger jedoch kündigte mündlich das Mietverhältnis und verlangte sein Geld zurück. Als er dies nicht bekam, reiste er ab - und klagte in Deutschland gegen den Seitenbetreiber.
Vor Gericht (Az.: 413 C 8060/13) hatte der Mann jedoch keinen Erfolg. Der Mietvertrag sei nicht wirksam beendet worden - dies hätte schriftlich passieren müssen. Auch wenn der Zustand der Wohnung nicht den Fotos auf der Webseite entsprach, hätte der Kläger der Vermieterin zumindest Zeit geben müssen, die Leistung doch noch zu erbringen. Zum Beispiel hätte die Vermieterin die andere Haushälfte anbieten können, in der offenbar die Werbefotos entstanden waren. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.