Auf Reisen kann so einiges schiefgehen, doch bestimmten Dingen können Sie vorbeugen. Warum Sie auf dem Schiff nicht telefonieren oder im Hotel nicht Ihren Kontostand checken sollten.
Immer schön auf Portemonnaie und Pass aufpassen, verdächtig billige Markenwaren links liegen lassen und in den Tropen keine ungekochten Speisen essen: Die meisten Reisenden kennen die wichtigsten Reise-Regeln. Aber ist das alles? An diese acht Dinge, die Sie auf Reisen nicht tun sollten, haben Sie wahrscheinlich noch nicht gedacht:
1. Dem Hotelsafe vertrauen
Pass, Geld, Tickets und andere wertvolle Gegenstände? Die kommen unterwegs natürlich in den Hotelsafe, schliesslich will man sie weder verlieren noch den nächsten Taschendieb beglücken.
Doch sind sie wirklich sicher? Die Kurzantwort lautet: nein. Ganz alte Modelle lassen sie sich teils öffnen, in dem man die Stromzufuhr kappt, andere sind noch immer mit der Werkseinstellung zu öffnen, wieder andere geben ihren Inhalt preis, wenn man mit der Faust fest auf den Deckel haut.
Im Internet finden sich solche Anleitungen zuhauf, darunter auch einige schräge Methoden, für die man eine Kartoffel braucht.
Auch der Tüv Rheinland warnte schon vor einigen Jahren: Für Diebe seien Safes in Hotelzimmern oft nur ein kleines Hindernis, weil sie mit einfachen Schrauben im Schrank oder an der Wand montiert sind. Dann könnten sie von Kriminellen herausgebrochen und mitgenommen werden.
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Sicherer sei es, auf den Hotelsafe an der Rezeption zurückzugreifen, riet der Tüv Rheinland seinerzeit. Dort würden Wertgegenstände gegen eine Quittung in Empfang genommen und seien - im Gegensatz zur Aufbewahrung in Zimmertresoren - in vollem Umfang versichert.
Das Fazit? Meist geht es gut. Falls Sie wirklich wichtige Dinge dabeihaben, sollten Sie aber im Hotel noch einmal nachfragen, ob es keine sicherere Verwahrung gibt.
2. Auf dem Schiff telefonieren
Unterwegs mit der Fähre, zum Beispiel von Deutschland nach Schweden oder Norwegen, scheint der Griff zum Smartphone in Sachen Kosten kein Problem. Schliesslich entfallen seit 2017 im EU-Ausland und einigen anderen Ländern die Roaming-Gebühren.
Doch dummerweise gilt dies nur für landbasierte Netze. Da es unterwegs auf dem Meer sonst meist keine Handyverbindung gäbe, haben grosse Schiffe oft ein bordeigenes Mobilfunknetz, das wiederum mit einem Satellitennetz verbunden ist.
Leider sind diese Schiffsnetze atemberaubend hochpreisig und kennen auch keine automatische Kostenbegrenzung: Ein kurzes Telefonat kostet zwischen drei und sieben Euro/Minute, pro 100 Kilobyte Datenverkehr kann man mit bis zu 2,50 Euro rechnen.
Zur Einordnung: Ein kurzer WhatsApp-Film von nicht einmal einer Minute hat ein Volumen von rund ein bis drei Megabyte. Das Abspielen schlägt also in dem Preisbeispiel mit 25 bis 75 Euro zu Buche.
Was es kostet, die Kinder mit einem längeren Youtube-Film ruhigzustellen, mag man sich gar nicht vorstellen. Gegen all dies gibt es allerdings eine sichere Gegenmassnahme: Das Smartphone einfach ausschalten oder zumindest in den Flugmodus wechseln.
3. Alles ins Fluggepäck packen
Alles, was man nach der Landung sofort braucht, gehört definitiv nicht ins Fluggepäck. 2019, also im letzten "normalen" Reisejahr vor Corona, verbummelten die Fluggesellschaften weltweit laut Bericht des IT-Dienstleisters Sita rund 25,4 Millionen Gepäckstücke, das sind etwas mehr als 5,5 Koffer pro tausend Passagiere.
Das allein ist noch kein Grund für Verlustangst: 99,5 Prozent aller vermissten Gepäckstücke tauchen laut dem Internationalen Verband der Fluggesellschaften IATA wieder auf. Um nicht zu den restlichen 0,5 Prozent zu gehören, sollte man aber weder lockere Gurte am Gepäck baumeln lassen noch mit allzu verschlissenem Koffer antreten.
Wichtig ist auch die sogenannte Minimum Connecting Time eines Umsteigeflughafens. Ist die Umsteigezeit kürzer als die angegebene Mindestzeitspanne, wird es knapp und der Koffer kommt wahrscheinlich frühestens mit dem nächsten Flieger der Fluggesellschaft am Zielort an und folgt dann meist per Taxi oder Kurier dem Besitzer.
Wer bis dahin nicht in Unterhose und mit dem Zahnbelag von vorgestern herumsitzen will, sollte im Handgepäck eine kleine Minimalausrüstung mit sich tragen.
4. Nicht auf Notsituationen vorbereitet sein
Ganz ehrlich, wann haben Sie das letzte Mal im Hotel nach dem Notausgang geschaut? Egal, wie gut die Sprinkleranlage ist: Wenn es im Hotel brennt, dann sollte man den Weg nach draussen kennen - vor allem in höheren Stockwerken, denn Feuerwehrleitern reichen nicht weiter als bis zum siebten oder achten Stock.
Genauso sollte man auch die Notrufnummer kennen und wissen, ob es sich überhaupt lohnt, dort anzurufen. Es ist nämlich so: Nur etwas mehr als 70 Länder (davon zwei Drittel in Europa) haben einen immer erreichbaren, landesweiten Rettungsdienst. In allen anderen muss man oft selbst schauen, wie man ins nächste Krankenhaus kommt.
5. Flugstrecken verfallen lassen
Wie kann es sein, dass ein Flugticket von Oslo via Berlin nach New York weniger kostet als das gleiche Ticket ab Berlin ohne die erste Teilstrecke? Und muss man dann wirklich in Oslo einsteigen? Auch wenn dies nur ein fiktives Beispiel ist: Ja, man muss.
Lässt man ein Segment des Flugtickets verfallen, kann es passieren, dass die Airline die Differenz zum regulären Streckenpreis verlangt. Rechtlich ist das umstritten, sorgt aber in jedem Fall für unnötigen Stress nach der Reise und eventuell für sehr hohe Extrakosten.
6. Die lokalen Gesetze nicht kennen
Sich unterwegs gesetzestreu zu verhalten, ist für die meisten Reisenden normal. Freilich muss man dazu wissen, dass beispielsweise in Thailand Majestätsbeleidigung strengstens bestraft wird. Deshalb darf man einen wegflatternden Geldschein dort niemals mit einem beherzten Tritt stoppen - auf der Vorderseite ist der König abgebildet!
In buddhistischen Ländern reagiert man mitunter allergisch auf vermeintlich lustige Fotos mit Buddha-Statuen und auf den einheimischen Inseln der Malediven - also jenen, die nicht zu touristischen Resorts gehören - sind Bikinis nicht erlaubt. In Bhutan wiederum ist öffentliches Rauchen verboten und in Singapur der Transport der muffig riechenden Durian-Früchte in der U-Bahn.
Ein ganz besonders effizienter Weg, sich mit dem Gesetz anzulegen, sind Drohnen-Aufnahmen. In vielen Ländern braucht man dazu eine spezielle Genehmigung. In Marokko, Iran, Kenia und Ägypten beispielsweise sind sie komplett verboten. Lässt man sie dennoch ohne die richtigen Papiere fliegen und das noch nahe eines Militärgeländes, kann daraus schnell ein Gefängnisaufenthalt werden.
7. Unbedacht Medikamente mitnehmen
Egal, ob Flugangst, Schmerzen oder Anspannungszustände: Eigentlich gibt es gegen alles passende Medikamente. Nur sollte man sie nicht immer unbedacht auf Reisen mitnehmen.
Etliche Länder der Welt, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur, Malaysia und viele andere, haben weitaus strengere Drogengesetze als hierzulande. Was in Europa noch als übliches Medikament durchgeht, ist andernorts auch in kleinen Mengen womöglich ein Fahrschein ins Gefängnis.
Vor der Reise sollte man sich also rechtzeitig erkundigen, zum Beispiel auf den Botschaftsseiten. Eine kurze englischsprachige Bestätigung des Hausarztes, dass es sich um ein notwendiges Medikament handelt, ist ebenfalls empfehlenswert.
8. Im Hotel nach dem Kontostand schauen
Das ist hin und wieder keine gute Idee, vor allem, wenn das WLAN nicht Passwort-geschützt ist. Denn, mal ehrlich, sind Sie sich absolut sicher, dass Sie das richtige ausgesucht haben?
Sobald in der Liste der verfügbaren Netze ein Eintrag wie "Guest" oder ähnliches auftaucht, gehen die meisten Gäste davon aus, dass es sich um das richtige Netz handelt. Möglich wäre aber auch, dass Kriminelle in der Nähe des Hotels einen eigenen WLAN-Hotspot eingerichtet haben. Vom E-Mail-Log-in bis zu den Bank-Passwörtern können sie so schlimmstenfalls alles mitverfolgen, Malware installieren oder die Verbindung auf Phishing-Seiten umleiten. An Flughäfen und in Restaurants ist diese Methode ebenfalls beliebt.
Eine Lösung für mehr Sicherheit: Statt WLAN die eigenen mobilen Daten oder eine VPN-Tunnel-Software nutzen. (dpa/bearbeitet von mak)
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