Pauschalreisen können für Kunden künftig teurer werden, als bei der Buchung angegeben. Eine neue EU-Richtlinie soll Veranstaltern auch eine nachträgliche Preiserhöhung ermöglichen.
Wer plant eine Pauschalreise zu buchen, muss wohl bald damit rechnen, einen nachträglichen Aufschlag zahlen zu müssen. Die neue Richtlinie (EU)2015/2302 vom 17.11.2016 ermöglicht es Reiseveranstaltern bis 20 Tage vor Reiseantritt einen Mehrpreis von bis zu acht Prozent aufzuschlagen.
Auf diese Weise können Reiseveranstalter gestiegene Kerosinkosten oder geänderte Wechselkurse auf den Kunden abwälzen. Allerdings muss der Reiseveranstalter nicht beweisen, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind.
Weniger Leistung in Reisebüros
Kritiker sehen dabei auch weitere Nachteile bei der Beratung der Kunden in Reisebüros. Anstatt wie bisher einen Einzelpreis-Vergleich aller Reiseleistungen vorzunehmen, könnten Reisebüros künftig einfach die von Reiseveranstaltern angebotenen Pauschalreisen anbieten. Auf diese Weise umgehen sie die Veranstalterhaftung, die das Reisebüro statt dem Reiseveranstalter im Reklamationsfall tragen müsste.
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.