Berlin (dpa/tmn) - Der gescheiterte Putschversuch in der Türkei verunsichert auch Urlauber. Welche Rechte habe ich jetzt, wenn ich eine Reise stornieren will? Wie reagieren die Reiseveranstalter? Und wie sollten sich Touristen vor Ort verhalten?
Was sagt das Auswärtige Amt? Wie sollten sich Touristen jetzt verhalten?
Das Auswärtige Amt rät Reisenden in Ankara und Istanbul zu äusserster Vorsicht. Dies gelte insbesondere auf öffentlichen Plätzen für Menschenansammlungen. Bei unklarer Lage solle man Wohnungen und Hotels im Zweifel nicht verlassen, heisst es im Reisehinweis für die Türkei.
Wie ist die Lage in den touristischen Regionen?
Nach Aussage der Reiseveranstalter ist die Lage in den touristischen Regionen am Mittelmeer ruhig geblieben. Ein Sprecher von Thomas Cook sprach am Sonntag von "Normalität" in den Badeorten, die zum Teil weit entfernt sind von Istanbul und Ankara. Nur wenig Reisende entschlossen sich, nach Deutschland zurückzukehren, hiess es bei der Tui, Thomas Cook und DER Touristik (unter anderem ITS, Jahn Reisen, Dertour). So wurden bei der Tui rund 30 Rückreisewünsche geäussert - bei derzeit etwa 18 000 Tui-Gästen in der Türkei. "Die Lage ist absolut ruhig", sagte eine Sprecherin.
Wie haben die grossen Reiseveranstalter reagiert?
Tui Deutschland bietet allen Urlaubern für Anreisen bis zum 18. Juli an, kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Dafür sollten sich die Urlauber an ihre Buchungsstelle wenden. Auch Gäste vor Ort, die ihren Urlaub abbrechen möchten, könnten dies tun. Eine vorzeitige Abreise werde durch die Reiseleitung vor Ort organisiert. Das Ausflugsprogramm am Samstag wurde vorsorglich abgesagt. Ähnlich verfährt die Thomas-Cook-Gruppe (Neckermann, Öger, Thomas Cook, Condor). Urlauber, die am Samstag oder Sonntag in die Türkei reisen wollten, konnten kostenfrei umbuchen oder stornieren. Laut Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV) reagieren so ähnlich auch die meisten anderen Veranstalter.
Wenn ich angesichts der Lage nicht mehr in die Türkei reisen möchte oder meinen Urlaub abbrechen möchte - kann ich das kostenlos tun? Wie ist die Rechtslage?
Das hängt vor allem davon ab, in welche Region der Türkei ich reisen möchte. Bei einem Badeurlaub zum Beispiel in Antalya, dürften Urlauber nach Einschätzung von Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg schlechte Karten haben - beziehungsweise es fallen Stornierungskosten an, wenn sich die Veranstalter nicht kulant zeigen. Da die Lage dort ruhig sei, hätten Urlauber kein Recht auf kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen. Wer einen Städtetrip nach Istanbul gebucht hat, dürfte dagegen weniger Probleme bekommen - so bieten die meisten Veranstalter für die Stadt seit dem Anschlag am Flughafen in Istanbul kostenlose Umbuchungen und Stornierungen bis 31. Juli an. Am Freitagabend war der Istanbuler Flughafen geschlossen worden, alle Flüge wurden abgesagt, auch deutsche Airlines hatten Flüge gestrichen. Wer auf einen der Flüge gebucht war, bekommt von der Airline sein Geld zurück oder kann eine Ersatzbeförderung verlangen. Eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es jedoch nicht. "Das ist eindeutig höhere Gewalt, da gibt es kein Geld", so Fischer-Volk.
Müssen Kreuzfahrtreedereien reagieren?
Die meisten Reedereien mussten nicht mehr reagieren. Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten nach den Anschlägen bereits fast alle Anläufe der Türkei - allen voran Istanbul abgesagt. Das gilt zum Beispiel für den deutschen Marktführer Aida Cruises, MSC oder Norwegian Cruise Line. Tui Cruises läuft erst wieder im Oktober Istanbul an. © dpa
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