Hannover (dpa/tmn) - Urlauber dürfen gebuchte Reisen meist kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsziel ein Terroranschlag verübt wurde. Doch das gilt nur für Reisen innerhalb relativ enger Fristen, die von den Reiseveranstaltern festgelegt werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird es schwierig, ohne Stornogebühren aus dem Vertrag zu kommen. Darauf macht der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover aufmerksam.
Nach dem Anschlag von Istanbul bieten Tui und FTI nur für Reisen mit Beginn bis 18. Januar kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an. Thomas Cook ermöglicht kostenfreies Umbuchen und Stornieren für Istanbul-Reisen bis einschliesslich 22. Januar. Bei DER Touristik lassen sich die Städtetrips bis zum 10. Februar ohne Gebühren umbuchen oder kündigen. Wer Istanbul-Reisen nach Ablauf der jeweiligen Fristen absagen will, muss Storno-Gebühren zahlen. Wer das nicht hinnehmen will, dem bleibt nur der Gang vor Gericht.
Der Rechtsanspruch, wegen höherer Gewalt kostenlos kündigen zu können, verliere sich aber mit der Zeit, warnt Degott. Das heisst: Je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird es für den Urlauber, zu beweisen, dass seine zukünftige Reise erheblich beeinträchtigt sein wird. Und die allgemeine Angst vor Terror ist kein Grund, den Vertrag kostenlos zu kündigen. Wann eine konkrete Gefahr in ein eher allgemeines Risiko umschlägt, lässt sich pauschal nicht sagen. "Eine klare zeitliche Grenze lässt sich nicht ziehen", so Degott.
Die Reiseveranstalter reagieren auf die zunehmende Unsicherheit in beliebten Urlaubsländern: Bei Thomas Cook zum Beispiel lässt sich mit der Flex-Option bis 10 Tage vor Reisebeginn kostenlos auf ein anderes Ziel umbuchen. Das Angebot kostet 9 Euro auf der Kurz- und Mittelstrecke und 15 Euro auf der Langstrecke. Und Studiosus bietet Kunden nicht erst seit Istanbul eine kostenlose Umbuchung von Türkei-Reisen bis vier Wochen vor Abreise an.
Wer seinen Badeurlaub in der Türkei wegen des Anschlags in Istanbul nun absagen will, muss grundsätzlich mit Stornogebühren rechnen. Die Reiseverträge können nicht einfach kostenlos gekündigt werden. © dpa
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