Der Reiseveranstalter Thomas Cook muss Insolvenz anmelden. Derzeit sind 140.000 Touristen mit deutschen Reiseveranstaltern von Thomas Cook im Urlaub. Was auf die Urlauber nun zukommt und worauf Reisende achten müssen, haben wir hier zusammengefasst.

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Was passiert mit meinem gebuchten Urlaub?

Wer eine Reise mit dem Abreisedatum 23. oder 24. September gebucht hat, könnte Probleme bekommen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisen mit diesen Daten stattfinden, teilte die Thomas Cook GmbH am Morgen mit.

Betroffen sind Pauschalreisende von Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen.

Die genannten Unternehmen haben den weiteren Verkauf von Reisen nach eigenen Angaben bereits komplett gestoppt. Der Veranstalter will mit den Reisenden in Kontakt treten.

Thomas Cook: Welche Veranstalter sind nicht betroffen?

Auf seiner Website informiert der Konzern darüber, welche Reiseveranstalter nicht vom Insolvenzantrag von Thomas Cook betroffen sind. Kunden dieser Firmen werden gebeten, sich bei Fragen direkt an ihren Veranstalter zu wenden.

  • Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN)
  • FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
  • Schauinsland Reisen
  • TUI-Gruppe
  • LMX Reisen
  • VTOURS
  • AMEROPA
  • Alltours (inkl Byebye)
  • ETI Reisen
  • LTUR
  • TROPO
  • OLIMAR
  • HLX

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Informationen erhalten Sie auf den offiziellen Websites des Unternehmens:

https://www.thomascook.de/

https://thomascook.caa.co.uk/

Im Allgemeinen sollten sich Reisende, die gerade im Urlaub sind oder demnächst in den Urlaub fliegen, aber vor allem bei ihren örtlichen Reiseveranstaltern erkundigen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Fällt Ihr Urlaub wegen der Thomas-Cook-Pleite aus, bekommen Sie den Reisepreis erstattet.

Sind Sie bereits im Urlaub, springt bei Pauschalreisenden im Fall einer Insolvenz des Veranstalters ein Versicherer ein.

Dafür gibt es einen Sicherungsschein. Müssen Sie Ihre Rückreise selbst organisieren, erstattet der Versicherer die Kosten. Quittungen und Belege sollten Sie unbedingt aufheben.

Können Thomas-Cook-Urlauber einfach mit Condor fliegen?

Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht an ihr Reiseziel bringen.

"Wir dürfen Sie für Ihren Flug nicht annehmen, was uns ausserordentlich leid tut", teilte Condor am Montag mit. Den Flugbetrieb hält der Ferienflieger aber aufrecht.

Wie kommen Urlauber zurück nach Hause?

Die britische Luftfahrtbehörde CAA hat mitgeteilt, sie habe eine Flugzeugflotte bereit gestellt, um Urlauber nach Grossbritannien zurückzuholen.

Die britische Regierung betonte, im Zuge der "Aktion Matterhorn" würden die Touristen ungeachtet ihrer Nationalität ausgeflogen, falls sie eine Reise mit Ziel Grossbritannien gebucht hätten.

"Die grösste Rückführungsaktion des Vereinigten Königreichs in Friedenszeiten ist angelaufen", so Transportminister Grant Shapps. Bereits in der Nacht starteten bereits erste Flugzeuge zu verschiedenen Zielen. (dpa/dh)  © dpa

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