München (dpa/tmn) - Wer mit einem Mietwagen ins Ausland fahren möchte, sollte sich vorher schlau machen, ob das auch erlaubt ist. Wenn bei der Vermietung der Verdacht aufkommt, dass das Auto gestohlen worden ist, kann das teuer werden.

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Mit einem Mietwagen ohne Erlaubnis zu einer Urlaubsreise ins benachbarte Ausland aufzubrechen, kann Folgen haben. Denn die Autovermietung kann das Fahrzeug bei nicht erlaubten Auslandsfahrten wegen des Verdachts auf Diebstahl stilllegen lassen und die entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 182 C 21134/13).

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Porsche geliehen, 5000 Euro in bar als Kaution hinterlegt und war nach Mailand gefahren. Die Autovermietung erfasste den Standort des Wagens mit GPS und ging davon aus, dass der Wagen gestohlen worden war. Sie beauftragte einen Abschleppdienst, um das Auto stilllegen zu lassen. Auch der Ehemann der Inhaberin der Vermietung machte sich auf den Weg nach Italien. Der Kläger war telefonisch nicht erreichbar, gab den Porsche jedoch später bei der Vermietung zurück.

Das Unternehmen stellte dem Mann die entstandenen Kosten in Rechnung. Zu Recht, entschied das Gericht. Der Vermieter habe aufgrund des Standorts des Wagens und der telefonischen Nicht-Erreichbarkeit des Klägers von einem Diebstahl ausgehen dürfen. Die Massnahmen zur Festsetzung des Autos seien gerechtfertigt gewesen. Die Kosten wurden von der Kaution abgezogen.

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