Kaum etwas stört die Urlaubsfreude schneller als krabbelnde Mitbewohner im Hotelzimmer oder in einer privaten Ferienwohnung: Wie man einem Schädlingsbefall vorbeugt und was zu tun ist, wenn die ungebetenen Gäste einmal da sind.
Ein Urlaub soll erholsam sein, doch wenn plötzlich ungebetene Tierchen im Hotelzimmer auftauchen, ist es mit der Entspannung schnell vorbei. Kakerlaken und andere Schädlinge sind je nach Region allerdings keine Seltenheit. Doch was ist zu tun, wenn es plötzlich krabbelt?
Bei Schädlingsbefall: Sofortmassnahmen ergreifen
Vor allem in südlichen Ländern sind Insekten in Hotelzimmern nicht ungewöhnlich. Auch der Klimawandel trägt zur Vermehrung von Schädlingen im oft feuchtwarmen Klima bei. So breitet sich derzeit in Spanien die sogenannte "Super-Kakerlake" aus. Dennoch sind die Hygienestandards in den meisten Hotels hoch. Begegnungen mit Kakerlaken und anderen Tierchen gelten daher weiterhin als unwahrscheinlich.
Sollte es trotzdem dazu kommen, gilt es Ruhe zu bewahren. Ein Anruf an der Rezeption ist der erste Schritt. Die Rezeption kann ein anderes Zimmer anbieten oder das Problem beheben lassen. Wenn man in einer privaten Ferienunterkunft übernachtet, sollte man sich so schnell wie möglich an den Vermieter wenden. Bei starkem Befall kann es notwendig sein, die Unterkunft zu wechseln.
Ein Zimmerwechsel oder eine neue Unterkunft kann allerdings nur bei unzumutbarer Belastung durch Ungeziefer verlangt werden. Laut Verbraucherzentrale sind Hoteliers vor Ort ausserdem nur dann für Mängel verantwortlich, wenn dies ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist. In einigen Fällen müssen die Reiseveranstalter direkt kontaktiert werden.
Sich selbst schützen: Verhalten am Reiseziel
Wenn ein Unterkunftswechsel nicht möglich ist, gibt es Vorsichtsmassnahmen, die helfen können, sich zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Kontrolle unter Betten, in Schränken und hinter Vorhängen ist ratsam, da Kakerlaken nachtaktiv sind und nur dann aus ihren Verstecken kommen. Im Gegensatz zu Bettwanzen, die im vergangenen Sommer in Frankreich und Grossbritannien für Probleme sorgten, beissen und stechen Schaben nicht.
Bei Bettwanzen sollte das Bett untersucht werden: Die kleinen Insekten hinterlassen Blutflecken und Hautschuppenreste auf Bettlaken und Matratzen. Koffer sollten beim Ein- und Auspacken nicht auf dem Bett abgestellt werden. Bettwanzen können sonst die Rückreise überleben und sich in den eigenen vier Wänden ausbreiten.
Koffer und Taschen sollten daher immer verschlossen bleiben. Das gilt auch für Mülleimer: Essensreste im Zimmer zu vermeiden, kann Ungeziefer fernhalten. Auch Lebensmittel sollten in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Denn Schädlinge können Krankheiten übertragen, indem sie Keime und Bakterien auf Lebensmittel übertragen. Alle Oberflächen, die von Menschen berührt werden, sollten deswegen ausserdem desinfiziert werden. Die Reinigung sollte während des Urlaubs wiederholt werden. Kleidungsstücke können in Plastiksäcken aufbewahrt werden, um eine Verschleppung zu vermeiden.
Das letzte Mittel: Was noch gegen Ungeziefer hilft
Da viele Insektizide immer mehr ihre Wirkung verlieren, empfiehlt die spanische Regierung, Kakerlaken zu töten. Kurzfristig können aber Insektensprays, die für den Hausgebrauch geeignet sind, helfen, die ungebetenen Gäste fernzuhalten. Dabei gibt es verschiedene Methoden in Form von Sprays, Pulvern oder Aerosolen, die sich gezielt gegen bestimmte Krabbeltiere richten. Langfristig lässt sich ein Ungezieferproblem jedoch nur mit professioneller Hilfe beseitigen.
Doch schon vor der Reise kann man das Risiko minimieren. Die Verbraucherzentrale rät etwa dazu, auf Bewertungen und Erfahrungsberichte auf Reiseplattformen zu achten. Hilfreich kann es auch sein, direkt bei der Urlaubsbuchung nach den Hygienemassnahmen vor Ort zu fragen.
Wer im Urlaub doch Opfer eines Befalls wird, sollte den Vorfall laut Verbraucherzentrale gut dokumentieren. Viele Hotels zeigen sich kulant und bieten Entschädigungen wie eine Rückerstattung oder einen Zimmerwechsel an. Wird ein unzumutbarer Mangel nicht beseitigt, kann man auch einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. (che/spot) © 1&1 Mail & Media/spot on news
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