Schmuck, Shirts oder Schnaps – viele Reisende bringen Souvenirs aus ihrem Urlaubsland mit, wollen sich oder ihren Liebsten zuhause eine Erinnerung an die Zeit im Ausland schenken. Doch bei der Einreise kann am Zoll eine grosse Überraschung warten: Viele scheinbar harmlose Urlaubssouvenirs dürfen nicht eingeführt werden. Welche Urlaubssouvenirs sind erlaubt – und welche nicht?
Muscheln: ein beliebtes Urlaubssouvenir
Sie sind eine Erinnerung an die weiten Sandstrände, wer sie ans Ohr hält, meint sogar das Meeresrauschen noch zu hören: Muscheln sind eines der liebsten Souvenirs überhaupt – doch nicht erlaubt. Das betrifft vor allem geschützte Arten, da die Unterschiede für das ungeschulte Auge aber schwer auszumachen sind, werden Muscheln zum riskanten Mitbringsel.
Übrigens: Auch die Mitnahme von Sand kann teuer werden, beispielsweise wenn ein Strand in einem Naturschutzgebiet liegt. Viele Länder verbieten die Mitnahme von Sand – in Sardinien steht die Mitnahme unter Geldstrafe, auf den Philippinen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Welche Regeln gelten für Alkohol und Zigaretten aus dem Ausland?
Erlaubt ist die Einfuhr von Spirituosen, hier entscheidet die Menge, ob Zoll auf die Einfuhr gezahlt werden muss. Aus EU-Ländern darf mehr eingeführt werden als aus aussereuropäischen Regionen: Innerhalb der EU sind es zehn Liter Spirituosen oder sogar 110 Liter Bier.
Aus dem EU-Ausland darf zollfrei jedoch maximal ein Liter an alkoholischen Getränken mitgenommen werden, zwei Liter bei einem Alkoholgehalt von maximal 22 Prozent, bei Wein vier Liter, bei Bier 16 Liter.
Tabakwaren zählen, genau wie alkoholische Getränke, zu den Genussmitteln und sind damit verbrauchssteuerpflichtig. Aus diesem Grund achtet der Zoll auch hier auf die Menge der Einfuhr. 800 Zigaretten zählen innerhalb der EU zum persönlichen Gebrauch und dürfen zollfrei mitgenommen werden.
Generell verboten sind illegale Tabakwaren, diese lassen sich an dem fehlenden Steuerzeichen oder den fehlenden Gesundheitshinweisen erkennen.
Tiere und Pflanzen: Was ist als Urlaubssouvenir erlaubt?
Bei Produkten, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten bestehen, greift der Zoll besonders hart durch. Es genügt, wenn das Urlaubssouvenir Teile oder Spuren geschützter Arten enthält – Reisenden droht dann ein Strafverfahren und eine hohe Geldbusse. Und das aus gutem Grund: Durch die Einfuhr solcher Reisesouvenirs tragen Urlauber dazu bei, dass bestimmte Arten vom Aussterben bedroht sind.
Der WWF bittet Urlauber generell darum, im Zweifelsfall auf Souvenirs zu verzichten, die Tier- und Pflanzenarten enthalten. Geschützte Arten lassen sich als Reisende oft schwer erkennen. Wer trotzdem checken möchte, ob die jeweilige Tier- oder Pflanzenart geschützt ist, findet auf der offiziellen Seite der Generalzolldirektion eine Übersicht mit allen geschützten Arten in den jeweiligen Urlaubsländern.
Kosmetika und Medikamente aus dem Ausland
Enthalten Kosmetika oder auch Medikamente pflanzliche oder tierische Zusätze, können sie dem Artenschutz unterliegen – und gegebenenfalls nicht erlaubt sein.
Medikamente dürfen ausserdem nur für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, maximal als ein persönlicher Vorrat für drei Monate.
Kleidung: Fälschungen sind illegale Mitbringsel
Vorsicht vor gefälschten Markenartikeln! Vermeintliche Schnäppchen, die das Logo bekannter Marken tragen, sind meist nicht nur von schlechter Qualität, sondern gelten auch als illegal.
Bringen sie gefälschte Waren als Urlaubssouvenir mit nach Hause, wird das in der Regel vom Zoll nicht geahndet. Entscheidend ist die Menge der Produkte: Gibt es für die Beamten Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, wird die Einfuhr geahndet.
Lebensmittel: Was darf aus dem Ausland mitgenommen werden?
Für Lebensmittel gelten je nach Sorte spezielle Bestimmungen, tierische Produkte müssen gegebenenfalls erst von einem Tierarzt geprüft werden, bevor sie eingeführt werden dürfen.
Auch die Menge ist beschränkt, auch bei nicht-tierischen Produkten gelten hier feste Grenzen. Kartoffeln dürfen im Übrigen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Tipp: Offizielle Zoll-App gibt Auskunft über Urlaubssouvenirs
Wer sich unsicher ist, was denn nun als Urlaubssouvenir mitgeführt werden darf, kann eine App nutzen, die der deutsche Zoll für solche Fälle anbietet. Sie funktioniert offline und gibt an, ob ein Gegenstand zurück in die Heimat gebracht werden darf oder hier als illegal gilt.
Ausserdem können Sie hier genau berechnen, wie viel Sie für die Einfuhr bestimmter Gegenstände oder Lebensmittel zahlen müssen – bevor am heimischen Flughafen überraschende Kosten auf Sie warten.
Verwendete Quellen:
- WWF: Souvenirführer
- Geo.de: Zollkontrolle: Verbotene Souvenirs
- Travelbook: Hände weg von diesen Souvenirs
- FAZ.net: Zahlen Sie nicht zu viel Zoll
- artenschutz-online.de: Artenschutz kennt keine Grenzen
- Zoll.de: App "Zoll und Reise"
- Zoll.de: Genussmittel
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