Hannover (dpa/tmn) - Wenn ein Blitz ein Flugzeug beschädigt, sitzen Passagiere oft erst einmal fest - bis ein Ersatz gefunden ist. Oft verspäten sich auch alle Folgeflüge mit der Maschine. Bekommt ein Fluggast in einem solchen Fall eine Entschädigung?
Passagieren steht bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um einen aussergewöhnlichen Umstand handelt. Ein Blitzschlag kann so ein Fall sein. Wenn sich allerdings noch am Folgetag die Flüge verspäten, gilt das schon nicht mehr.
Ausserdem müssen Fluggesellschaften alle Mittel einsetzen, um eine Verspätung zu vermeiden - und das auch vor Gericht beweisen können. Konkret musste eine Fluggesellschaft in einem Fall vor dem Landgericht Hannover (Az.: 1 S 33/15) die Standorte aller verfügbaren Flugzeuge benennen können. Und sie musste erklären, wie genau sie umgeplant hatte. Weil sie das nicht konnte, musste sie dem Kläger Entschädigung zahlen.
Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". © dpa
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