Berlin (dpa) - Die Zahl der Beschwerden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist im ersten Halbjahr stark gestiegen.
Rund 6900 unzufriedene Reisende wandten sich mit einem Schlichtungsantrag an die Einrichtung in Berlin, wie aus einer Übersicht hervorgeht. Das sind 1470 Fälle oder 27 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Inzwischen beschäftigt sich die SÖP überwiegend mit Verspätungen und Ausfällen von Flügen. Rund 5300 Passagiere reichten in den ersten sechs Monaten einen Antrag bei den Schlichtern ein, 31 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2016. Hinzu kamen rund 1200 Anträge von Bahnfahrgästen (nahezu unverändert), 200 von Fernbusreisenden (plus 29 Prozent) und 200 von Nahverkehrsnutzern (plus 36 Prozent).
Nach Angaben der SÖP beteiligen sich derzeit 46 Fluggesellschaften an dem Verfahren, 5 mehr als vor einem Jahr, darunter alle deutschen Airlines. Insgesamt sind nun 360 Verkehrsunternehmen Mitglieder der SÖP, 100 mehr als Mitte 2016. Den stärksten Zuwachs habe es bei den Nahverkehrsbetreibern gegeben, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe. So seien zahlreiche Unternehmen aus Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen beigetreten.
Auch der weiter gestiegene Bekanntheitsgrad der SÖP hat nach Ansicht Klewes den Zuwachs bei der Antragszahl bewirkt. Ein weiterer Grund: Der Umbau bei einzelnen Luftfahrtunternehmen habe "zu entsprechenden Problemen in der Abwicklung des Flugangebots" geführt. Auch in diesen Fällen sei häufig ein Kompromiss zwischen Anbieter und Kunden gefunden worden.
Insgesamt werde die Schlichtungsempfehlung in rund 80 Prozent der Fälle sowohl vom Reisenden als auch vom betroffenen Verkehrsunternehmen anerkannt. Sie ist dann bindend. "Reisende sparen durch die Schlichtung Geld, Zeit und viel Ärger, denn sie müssen weder Rechtsanwälte noch Gerichte bemühen", sagte Klewe. Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenfrei.
Die SÖP ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt. Zum grössten Teil geht es um eine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen oder Fahrten. © dpa
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