In der Schweiz wird rund jeder vierte Lehrvertrag vorzeitig aufgelöst. Fast zwei Drittel davon bereits im ersten Lehrjahr. Je länger die Lehre dauert, desto unwahrscheinlicher wird eine Trennung zwischen Auszubildenden und Lehrmeistern.

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So erfolgen im zweiten Lehrjahr laut der Erhebung noch rund ein Viertel der gesamten Lehrvertragsauflösungen. Bei Lehrlingen, die bereits im dritten oder vierten Jahr sind, sinkt die Quote auf 12 Prozent, wie eine Erhebung des Bundesamtes für Statistik zeigt.

Eine Lehrvertragsauflösung bedeutet allerdings nicht zwingend, dass die berufliche Grundbildung ganz abgebrochen wird. So kann diese mit einem neuen Lehrvertrag fortgesetzt werden. Die überwiegende Mehrheit der betroffenen Lernenden beginnen laut Studie denn auch eine neue Ausbildung. In den meisten Fällen ging die Wiederaufnahme mit einem Wechsel des Berufs oder des Lehrbetriebs einher.

Am meisten Vertragsauflösungen gab es im Ausbildungsfeld "Friseurgewerbe und Schönheitspflege", gefolgt von "Gastgewerbe und Catering". Die wenigsten Verträge wurden im Bereich "Forstwirtschaft" aufgelöst.

Im Rahmen der Analyse wurden die Lehrvertragsauflösungen bei Lernenden, die im Sommer 2018 erstmals eine berufliche Grundbildung begonnen haben, bis 31. Dezember 2022 untersucht.  © Keystone-SDA

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