Wer kein Gerät besitzt, um Radio- oder TV-Übertragungen zu empfangen, konnte sich bislang von der Seraf-Rundfunkabgabe befreien lassen. Doch damit ist jetzt Schluss.

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Ab dem 1. Januar 2024 ist keine Abgabebefreiung von der Serafe-Gebühr mehr möglich. Damit müssen neu auch die rund 7.000 Haushalte ohne Empfangsgeräte Radio- und TV-Gebühren bezahlen. Dies entspricht zusätzlichen Einnahmen von etwa 2,2 Millionen Franken.

Haushalte, die über keine Empfangsgeräte zur Nutzung von Radio oder TV verfügen, konnten sich in der Vergangenheit dank eines Opting-Out-Antrags von den Serafe-Gebühren befreien. Diese Möglichkeit endet nun nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.

Die erste Gebührenerhebung war im Januar 2019 erfolgt. Weiterhin bestehen bleibt gemäss Bakom die Abgabebefreiung für Haushalte von Ergänzungsleistungsbeziehern, Diplomatinnen und Diplomaten oder Taubblinden.

Nur akzeptierte Anträge

Gemäss dem Tätigkeitsbericht 2022 der Serafe AG waren Ende des vergangenen Jahres schweizweit 7.833 Haushalte über den Opting-Out-Antrag von den Radio- und TV-Gebühren befreit worden. Aktuellere Daten waren im Dezember noch nicht verfügbar. In den Vorjahren waren es noch weniger Haushalte gewesen, die vom Opting-Out Gebrauch machten: Im Jahr 2021 waren es 5.065, anno 2020 deren 4.725, und 2019 waren es 6.901 abgabebefreite Haushalte.

Beim Bakom selbst rechnet man mit rund 7.000 Haushalten, die neu abgabepflichtig werden. Das entspricht zusätzlichen Einnahmen von rund 2,2 Millionen Franken.

Die Zahlen beziehen sich auf alle akzeptierten Anträge. Abgelehnte Anträge oder bei Kontrollen sanktionierte Haushalte fallen aus der Statistik heraus. Zwischen Januar 2019 und Dezember 2022 habe das Bakom bei 1463 Haushalten kontrolliert, ob die Voraussetzungen für eine Abgabebefreiung erfüllt waren. In 174 Fällen musste ein Strafbescheid im Zusammenhang mit dem Opting-Out erlassen werden.  © Keystone-SDA

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