Im Kanton Aargau sind die tiefen Asylsozialhilfeansätze für vorläufig aufgenommene Personen rechtlich korrekt. Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde einer vorläufig aufgenommenen, sechsköpfigen Familie abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht stützt in seinem Entscheid den Regierungsrat, der vor einem Jahr die Beschwerde der Familie aus Syrien abwies. Die Beschwerde richtete sich gegen eine Verfügung des Kantonalen Sozialdienstes aus dem Jahr 2021.
Fürsorgeleistungen nicht auf Integration ausgerichtet
Die Familie war für dreieinhalb Monate in einer kantonalen Unterkunft untergebracht gewesen. Sie erhielt 1440 Franken Asylsozialhilfe pro Monat oder 48 Franken pro Tag.
Das Verwaltungsgericht hält fest, vorläufig Aufgenommene hätten gestützt auf das Bundesrecht nicht den gleichen Status wie anerkannte Flüchtlinge. Die Fürsorgeleistungen seien nicht auf Integration ausgerichtet.
Daraus ergebe sich die Berechtigung, Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung nicht nur anders, sondern auch in geringem Umfang als andere Personen zu unterstützen. (SDA/aks)
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