In Olten-Gösgen läuft ein Prozess wegen Exhibitionismus gegen einen Ex-Politiker. Dieser will nach eigener Aussage Verantwortung für seine Taten übernehmen - tut aber letztlich das Gegenteil.

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Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO hat am zweiten Prozesstag der wegen Exhibitionismus Angeklagte ausgesagt. Der ehemalige Aargauer Politiker behauptete, er wolle Verantwortung für seine Taten übernehmen.

"Die Befragungen haben mich sehr betroffen gemacht. Es tut mir leid für alle, die etwas Traumatisches erleben mussten", sagte er vor Gericht.

Dem 55-Jährigen wird vorgeworfen, insgesamt 35 Frauen und Mädchen sexuell belästigt zu haben, indem er sich ihnen nackt zeigte und sie zum Teil auch anfasste. Die jüngsten Opfer waren demnach 13 Jahre alt.

Angeklagter kann sich angeblich nicht an Details erinnern

An die Details könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte zu vielen der Vorfälle aus den Jahren 2017 bis 2022. Physische Gewalt sei für ihn "ein No-Go", weil er selber in seiner Kindheit viel Gewalt erlebt habe. Und er sei nicht bewusst minderjährige Mädchen angegangen.

"Oftmals habe ich die Frauen vorher nur von hinten gesehen und konnte das Alter nicht abschätzen." Es sei sicher nicht sein Ziel gewesen, Minderjährige zu missbrauchen.

Das Alter junger Frauen sei, je nach Aussehen, manchmal schwierig abzuschätzen. Weil ein Teil der Opfer zwischen 13 und 15 Jahren alt waren, ist er der "mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern" angeklagt.

Angeklagter bestreitet mehrere von Zeuginnen vorgebrachte Vorfälle

Viele der weiteren Vorfälle bestritt der Angeklagte. "Ich habe nie nach der Zeit gefragt", sagte der 55-Jährige. Mehrere Zeuginnen hatten ausgesagt, dass der Mann sich bei seinen exhibitionistischen Handlungen zuerst nach der Zeit erkundigt habe.

Auch dass er nackt auf dem Velo unterwegs gewesen sei, bestritt der Angeklagte: "Ich bin nie nackt Velo gefahren." Auf einem Foto, das ein Opfer mit dem Smartphone gemacht hatte, wollte sich der Angeklagte nicht erkannt haben.

Staatsanwältin verlangt 20 Monate für Aargauer Alt-Grossrat

Die Staatsanwaltschaft forderte eine eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren für den Ex-Politiker. Zudem sollen dem Aargauer Alt-GrossratTätigkeiten mit Jugendlichen verboten werden.

Beim Angeklagten handle es sich "eigentlich um einen Durchschnittsbürger", sagte die Staatsanwältin am Dienstag. Sie gehe davon aus, dass niemand in seinem Umfeld von seinen Taten gewusst oder ihm so etwas zugetraut habe.

Bereits 2018 konnte aus einer Spermaspur an einem Tatort die DNA des Beschuldigten ermittelt werden. Weil er polizeilich nicht registriert war, wurde er allerdings damals nicht gefunden, wie die Staatsanwältin sagte.

Als man ihn im Sommer 2022 auf frischer Tat ertappt habe, habe sich der Beschuldigte zuerst sehr kooperativ verhalten und auch den Ersatzmassnahmen, einer psychiatrischen Behandlung und einer Meldepflicht, zugestimmt. Exhibitionismus sei eine psychische Störung, die man behandeln könne, erläuterte die Staatsanwältin.

Angeklagter versuchte, Spuren zu vertuschen

Er habe wiederholt versucht, Spuren zu vertuschen. Zwar habe er das Passwort für seine Fitnessuhr angegeben, aber kurz darauf vom Computer aus alle Daten gelöscht. Somit hätten seine Bewegungen nicht mehr nachverfolgt werden können. Bei der Hausdurchsuchung habe er versucht, Badehosen und Mützen vor der Polizei zu verstecken, die er bei den Taten getragen hatte.

"Die Frauen und Mädchen haben glaubhaft von ihren Erinnerungen erzählt", sagte die Staatsanwältin, "wenn sie etwas erfinden würden, wäre es kaum so detailreich und lebhaft." Viele Aussagen von verschiedenen Opfern, die sich mehrheitlich nicht gekannt hätten, seien übereinstimmend.

Alt-Grossrat attackierte auch Mädchen im Alter von 13 bis 15 Jahren

Schwer wögen die Taten, weil auch Mädchen von 13 bis 15 Jahren betroffen gewesen seien. Wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, Exhibitionismus, sexueller Nötigung sowie Hinderung einer Amtshandlung sowie Irreführung von Behörden und Beamten soll der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen erhalten, verlangte die Staatsanwältin.

Beides bedingt mit einer Probezeit von 5 Jahren. Es besteht laut Staatsanwältin eine gewisse Rückfallgefahr. Dazu soll eine Busse von 300 Franken kommen.

Zudem verlangt die Staatsanwältin für den Mann ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Jugendlichen. Die schon laufenden Ersatzmassnahmen sollen beibehalten werden. Bereits seit einiger Zeit ist der 55-Jährige in psychiatrischer Behandlung und nimmt Antidepressiva zu sich, wie es hiess. (SDA/bearbeitet von ank)

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