In der Diskussion der öffentlichen Beratung des Bundesgerichts zu den Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung zeichnet sich eine Ablehnung der Beschwerden ab. Bisher haben sich drei Richterpersonen für eine Abweisung ausgesprochen.
Ein weiterer Richter hat beantragt, nicht auf die Beschwerden einzutreten, weil die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind.
Das Richtergremium hat noch nicht abgestimmt und die Beratung ist noch nicht abgeschlossen. © Keystone-SDA
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.