Der Abstimmungssonntag verspricht landesweit Spannung. Die Stimmenden entscheiden über Autobahn-Ausbauten, Änderungen im Mietrecht und die einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen. Dem Bundesrat und dem Parlament drohen möglicherweise mehrere Abfuhren.
Zur Vorlage für den Ausbau der Autobahnen bahnt sich ein Nein an. In den letzten Umfragen im Auftrag von SRG und "20 Minuten"/Tamedia unterstützten weniger als die Hälfte der Antwortenden diese Vorlage. Für insgesamt 4,9 Milliarden Franken sollen sechs Teilstücke von Autobahnen erweitert werden.
Die fünf Projekte in der Deutschschweiz hatte der Bundesrat dem Parlament beantragt. Das sechste - in der Westschweiz - fügten die Räte hinzu. Finanziert würden die Autobahn-Projekte nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern von den Strassenbenützern, über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds.
Mietvorlagen im Gegenwind
Auf der Kippe stehen zudem die beiden Mietrechtsvorlagen zum Eigenbedarf und zur Untermiete. Bei beiden Geschäften nahm der Nein-Anteil während des Abstimmungskampfs gemäss Umfragen kontinuierlich zu, was für Behördenvorlagen dem Ausnahmefall in der Meinungsbildung entspricht.
Neu sollen Mietende für eine Untervermietung ein schriftliches Gesuch stellen und Vermietende der Untervermietung schriftlich zustimmen müssen. Ebenso sollen Untermieterwechsel dem Vermietenden gemeldet werden müssen. Auch die neuen Voraussetzungen für vorzeitige Kündigungen wegen "dringendem" Eigenbedarf werden kritisch beäugt.
Die neuen Regeln wurden von vielen Befragten als unnötig bezeichnet, weil bereits heute ausreichende Einschränkungen existierten.
Offenes Rennen bei Einheitsfinanzierung
Bei der einheitlichen Finanzierung aller Gesundheitsleistungen dürften die in den letzten Umfragen relativ vielen noch Unentschlossenen den Ausschlag geben. Beide Umfragen ergaben zwar eine Ja-Mehrheit, aber wegen der Nicht-Antwortenden ist eine Verschiebung der Gewichte zum Nein nicht auszuschliessen.
Mit der Efas-Vorlage ("Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär") bezahlen Kantone und Krankenkassen für alle medizinischen Leistungen gleich viel, die Kantone mindestens 26,9 Prozent und die Kassen über die Prämien höchstens 73,1 Prozent der Kosten. Umgesetzt werden soll dies ab 2028 und in der Langzeitpflege ab 2032. © Keystone-SDA
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.