Wer einmal Bundesrat, Bundeskanzler oder Bundesrichter war, geniesst bestimmte Privilegien. Die zuständige Nationalratskommission will daran nun etwas ändern.

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Aus dem Amt geschiedene Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter sollen künftig keine Privilegien mehr bei der beruflichen Vorsorge haben. Die zuständige Nationalratskommission will das Ruhegehalt abschaffen und Magistratspersonen wie andere Versicherte behandeln.

Mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP/SO) ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes befindet die Schwesterkommission des Ständerats darüber.

SPK-N: Privilegien gegenüber der Bevölkerung nicht zu rechtfertigen

Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der SPK-N sind die Privilegien der Magistratspersonen bezüglich ihrer Vorsorgeleistungen gegenüber der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen. Es sei deshalb eine Lösung zu suchen, welche üblichen Versicherungslösungen entspreche.

Nach Ansicht der Minderheit ist die geltende Regelung beizubehalten, weil nur so die Unabhängigkeit der Magistratspersonen garantiert werden könne. (SDA/bearbeitet von tas)

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