Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Tochter des Ex-Präsidenten Usbekistans eingereicht. Sie soll an einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen sein, die auch in der Schweiz aktiv war.

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Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Anklage gegen Gulnara Karimova und einen weiteren Beschuldigten beim Bundesstrafgericht eingereicht. Sie wirft der Tochter des Ex-Präsidenten Usbekistans Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vor.

Gemäss Anklageschrift waren Karimova und der Ex-Geschäftsführer eines russischen Telekomunternehmens an der kriminellen Vereinigung beteiligt, die neben anderen Ländern auch in der Schweiz aktiv war.

Taten erstrecken sich über längeren Zeitraum

Wie die BA am Donnerstag nach Abschluss ihrer Strafuntersuchung mitteilte, erstrecken sich die Taten über einen Zeitraum von 2005 bis 2013. Zum Vorwurf der Beteiligung an der kriminellen Organisation kommen Geldwäsche, Bestechung fremder Amtsträger und Urkundenfälschung hinzu.

Die BA hatte 2012 im Rahmen von Geldwäschereiverfahren im Zusammenhang mit der Tochter des früheren Präsidenten Islam Karimov rund 800 Millionen Franken gesperrt. Bei der Verurteilung eines Karimova Nahestehenden wurden 130 Millionen Dollar eingezogen. (SDA/tas)

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