Der Verteidiger des Hauptangeklagten im Fall des erschossenen Diplomaten aus Ägypten fordert einen Freispruch für seinen Mandanten. Als Grund nennt er unter anderem die mutmasslich ungenaue Auswertung von DNA-Spuren.

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Im Fall der Erschiessung eines ägyptischen Diplomaten in Genf im Jahr 1995 hat der Verteidiger des Hauptangeklagten am Donnerstag vor dem Bundesstrafgericht einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Die Ermittlungen der Bundespolizei kritisierte er scharf.

Der Anwalt bemühte sich, das von den psychiatrischen Sachverständigen und dem Bundesstaatsanwalt gezeichnete "erdrückende Bild" seines Mandanten zu korrigieren. Er sprach von einem komplexen Mann, der zu Lügen fähig sei, aber auch offen reden könne. Die "bizarren" Erklärungen des Angeklagten seien nicht wörtlich zu nehmen: "Er versucht, sich auf ungeschickte Weise zu entlasten".

Verteidiger kritisiert Auswertung von DNA-Spuren

Weiter kritisierte der Verteidiger die Auswertung der DNA-Spuren, die auf dem selbstgebauten Pistolenschalldämpfer gefunden wurden, der bei dem Verbrechen verwendet wurde. Der Anwalt sagte, die Expertisen seien ungenau. Für die Vermischung der DNA von sechs verschiedenen Personen, darunter der Angeklagte und seine damalige Freundin, gäbe es keine Erklärung. (sda/bearbeitet von nap)

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