Die Freiburger Behörden müssen einem seit zehn Jahren in der Schweiz lebenden Mädchen aus Syrien eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Dies hat das Bundesgericht mit Verweis auf das Recht auf Achtung des Privatlebens entschieden.

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Es hat die Beschwerde der heute 15-Jährigen gutgeheissen. Das Mädchen kam zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern 2014 in die Schweiz. Das Asylgesuch der Familie wurde abgewiesen, es wurde ihr jedoch die vorläufige Aufnahme gewährt. Das Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg wies 2021 das Ersuchen der Schülerin um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ab, was vom kantonalen Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mädchens in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil gutgeheissen. Das kantonale Amt wird ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilen müssen. Die Schülerin berief sich in ihrer Beschwerde auf das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).  © Keystone-SDA

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