Derzeit läuft vor dem Zürcher Gericht ein Prozess wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Der Angeklagte weist jedoch jegliche Schuld von sich – und beteuert stattdessen, dass sein Rechner gehackt wurde.

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Der Mann, der versucht haben soll, im Darknet einen Auftragskiller auf seine Ex-Partnerin und Mutter seiner Kinder anzusetzen, hat am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH die Vorwürfe bestritten. Es müsse jemand seinen Computer gehackt haben, sagte er.

Der Beschuldigte sagte vor Gericht, er habe die in der Anklageschrift aufgeführten Aktivitäten im Darknet nicht ausgeführt. Er betonte wiederholt, dass er es sich nicht erklären könne, wie das alles zustande kommen sei. "Es kann nur sein, dass mein Rechner gehackt und von einer fremden Person missbraucht wurde", sagte der bald 54-Jährige.

Überweisung wurde getätigt – jedoch nicht für Auftragsmord

Der Beschuldigte sagte weiter, er habe nie Bitcoin-Zahlungen an eine Darknet-Seite für einen Auftragskiller getätigt. Er habe aber Bitcoins an einen Mann überwiesen, den er in einer Bar in Zürich kennenlernte, der in einer ähnlichen Situation steckte und mit dem er seinen Beziehungsfrust in einem Chat teilen konnte.

Das an den Mann überwiesene Geld wäre laut dem Beschuldigten für eine von ihnen geplante Publikation vorgesehen gewesen, in welcher die Leiden von Vätern, die ihre Kinder nicht sehen könnten, aufgezeigt würden.

Aus Sicht des Beschuldigten bestand mit diesem Mann - er soll sich als Tom ausgegeben haben - ein Vertrauensverhältnis. "Aber vielleicht gab es bei diesem Tom auch dunkle Seiten", sagte der Beschuldigte. Und vielleicht habe dieser Tom ihn mit der geplanten Publikation auch einfach ködern wollen, damit er ihm das Geld zur Verfügung stellte.

Im Gefängnis sei ihm denn auch der Gedanke gekommen, dass dieser Tom im Darknet eine Art Testlauf habe durchführen wollen, um diesen dann selber für seine Ex-Partnerin anwenden zu können, mutmasste der Beschuldigte.

Lebenspartnerin stellte zeitliche Abläufe infrage

Zuvor befragte der Richter die aktuelle Lebenspartnerin des Beschuldigten. Sie ist seit 2019 mit dem Beschuldigten in einer Beziehung.

Die Frau präsentierte eine detaillierte Auswertung von Daten von ihrer Smart-Watch und jener des Beschuldigten. Ihrer Ansicht nach könne sich vieles nicht so ereignet haben, wie es in der Anklageschrift aufgeführt sei, führte sie aus. Sie sei überzeugt, dass ihr Lebenspartner unschuldig sei.

Am Nachmittag geht es weiter mit dem Plädoyer der Staatsanwältin. Das Urteil wird laut dem vorsitzenden Bezirksrichter nicht heute eröffnet.

Streit um Sorgerecht und Unterhaltszahlungen

Nach der Trennung von seiner Ex-Partnerin und Mutter der gemeinsamen Kinder 2016 kam es zu Streitigkeiten um Sorgerecht und Unterhaltszahlungen. Im Dezember 2022 erfuhr der Beschuldigte, dass das alleinige Sorgerecht bei der Frau bleibe. Daraufhin soll er laut Anklageschrift den Entschluss gefasst haben, seine Ex-Partnerin töten zu lassen. Am 3. Januar 2023 soll er zudem im Darknet einen Auftragsmörder beauftragt haben.

Doch dieser schlug nicht wie vereinbart zu, zur Tötung der Frau kam es nicht. Am 16. Februar 2023 wurde der Beschuldigte verhaftet. Seither sitzt er im Gefängnis. (SDA/bearbeitet von lag)

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