Eingeschlossen in einen Käfig hielt ein 46-Jähriger zwei ausländische Frauen als "Haussklavinnen". Der Angeklagte stand am Dienstag vor Gericht.

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Die Ehefrau des 46-jährigen Schweizers, der am Dienstag in Andelfingen ZH vor Gericht steht, will von der missbräuchlichen "Käfighaltung" der Hausangestellten nichts gewusst haben. "Ich dachte, das gehöre zur Ausbildung", sagte sie.

"Damals dachte ich wirklich, es sei alles in Ordnung", sagte die Frau bei der Befragung unter Tränen. Sie sei neu gewesen in der Schweiz und habe die Anstellungsbedingungen für Hauspersonal nicht gekannt. Ihr Mann habe ihr gesagt, dass die Käfighaltung Teil der Ausbildung gewesen sei. "Ich habe ihm vertraut."

Allerdings musste sie einräumen, dass das Hauspersonal in ihrer Heimat auch nicht in Käfigen schlafen muss. "Ich habe sie aber nie weinen sehen", sagte sie weiter. Die Frauen hätten auch nicht um Hilfe gebeten. Wenn der "Hausherr" nicht da war, half die Ehefrau den jungen Hausangestellten, die Fesseln für die Nacht anzulegen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung der Frau wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung. Sie soll mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten bestraft werden. Dazu soll die Philippina für 5 Jahre des Landes verwiesen werden.

Angeklagter schloss Frauen in Käfig ein

Der Prozess wird am Nachmittag mit der Befragung der beiden Opfer fortgesetzt. Das Urteil dürfte am Mittwoch eröffnet werden.

Der Schweizer mit ausgeprägter dominanter Neigung und einer narzisstischen Störung hatte zwei junge Ausländerinnen unter falschen Versprechungen rekrutiert und als "Haussklavinnen" ausgebeutet. Dabei sperrte er sie täglich in einen Käfig. Er ist unter anderem wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung angeklagt.

Der Prozess gegen ihn wird im abgekürzten Verfahren geführt. Erhebt das Gericht den Vorschlag der Staatsanwaltschaft zum Urteil, erhält der Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei er jedoch nur 9 Monate absitzen soll. Davon verbüsste er bereits fünf Monate in Untersuchungshaft. Er hätte also noch vier Monate vor sich. (SDA/bearbeitet von phs und tas)

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