Der neueste Bericht des Bundesamtes für Verkehr zeigt, dass der behindertengerechte Ausbau der Bahnhöfe zu langsam vorangeht. Die Frist für den Umbau läuft Ende des Jahres aus.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Die Bahnen bleiben beim behindertengerechten Ausbau der Bahnhöfe stark gefordert. Laut neuestem Bericht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) entsprachen per Ende 2022 nur rund die Hälfte der total 1800 Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen den Vorgaben.

Bei 499 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen können die Anpassungen trotz mehrfacher Intervention der Aufsicht erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden, wie das BAV am Donnerstag mitteilte.

Frist läuft Ende des Jahres aus

Gemäss dem jüngsten Standbericht mit Daten per Ende 2022 passten die Bahnunternehmen weitere 51 Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen innerhalb eines Jahres an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes an.

Theoretisch müssten bis Ende Jahr die Bahnunternehmen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen, soweit diese Anpassungen verhältnismässig sind. (SDA/aks)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.