Die UBS, die italienische UniCredit und die japanische Bank Nomura haben sich im Rechtsstreit um illegale Absprachen beim Handel mit Staatsanleihen vergebens gegen eine Millionenstrafe gewehrt. Die UBS prüft eine Berufung.
Die Europäische Kommission hatte die Banken zu der Geldbusse verdonnert, weil sich ihre Händler zwischen 2007 und 2011 mit anderen Banken an einem Kartell für europäische Staatsanleihen beteiligt hatten. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte das in seinem Urteil, setzte jedoch die Strafen für Nomura und UniCredit leicht herunter.
An dem Kartell beteiligt waren nach den Ermittlungen der EU-Kommission neben der UBS, UniCredit und Nomura auch noch Natixis (Frankreich), Bank of America, WestLB (jetzt Portigon, Deutschland) und RBS (jetzt NatWest, Grossbritannien). Sie sollen zusammengearbeitet und Informationen ausgetauscht haben, um Wettbewerbsvorteile bei der Emission und dem Handel mit den Anleihen zu erlangen.
2021 verhängte die Kommission gegen Nomura, UBS und UniCredit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 371 Millionen Euro. Am teuersten wird es für die UBS: Ihre Strafe von gut 172 Millionen Euro bleibt unvermindert bestehen. Die Geldstrafen von Nomura und UniCredit betragen nunmehr knapp 126 Millionen und 65 Millionen Euro.
Die neue Gesamtsumme für alle drei Banken beträgt nun 363 Millionen Euro.
RBS/NatWest ging straffrei aus, weil sie das Kartell gemeldet hatte, ebenso die WestLB, weil sie 2012 aufgespalten wurde und die Rechtsnachfolgerin Portigon keine Umsätze mehr erzielte. Bei der Bank of America und Natixis war die Sache verjährt. Insgesamt beteiligten sich sieben Geldhäuser an dem Kartell.
Urteil im Wesentlichen bestätigt
Im Wesentlichen bestätigte das EuG nun die Entscheidung der Kommission. Es habe "eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung" der beteiligten Banken vorgelegen, die für den Wettbewerb besonders schädlich gewesen sei. Nachweise zum Verhalten der Banken im Einzelfall habe die Kommission daher nicht vorlegen müssen.
Gegen das Urteil können beide Seiten noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Die UBS werde den Entscheid bewerten und prüfen, ob sie Berufung einlegen werde, hiess es von der Bank auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Laut früheren Angaben hatte sie bereits Rückstellung in "angemessener" Höhe gebildet. © Keystone-SDA