Vor Abstimmungen informieren die Behörden in Einzelfällen zu extensiv. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) in einem neuen Bericht. Sie erkennt "teilweisen Handlungsbedarf".

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Behördenkommunikation werde zwar in den meisten Fällen eingehalten, heisst es im Communiqué der Parlamentsdienste vom Freitag. Die GPK-N erachte es aber als problematisch, dass in Einzelfällen der Informationsauftrag extensiv ausgelegt werde. Die Kommunikation empfiehlt deshalb, in den Grundsätzen der Behördenkommunikation vor Abstimmungen die Grenzen der zulässigen Information festzulegen.

Ferner hält es die Oberaufsichtskommission für angezeigt, die Kompetenzverteilung bei öffentlichen Äusserungen oder Beiträgen in den sozialen Medien zu regeln und festzulegen, welche Behörde zu welchem Aspekt kommuniziert.

Insgesamt formulierte die GPK-N in ihrem Bericht vier Empfehlungen zuhanden des Bundesrats. Er muss bis Mitte Februar dazu Stellung nehmen.  © Keystone-SDA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.