Der Bundesrat weitet die Massnahmen zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten in Strafangelegenheiten aus. Die Verschlüsselung von Online-Diensten soll entgegen ersten Überlegungen nicht angetastet werden.

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Künftig sollen Anrufe bei anonymen Bombendrohungen besser nachverfolgt und bei Notsuchen gefährdete Personen schneller aufgefunden werden können. Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2024 Anpassungen an der Überwachung von Telefon- und Internetdaten in Kraft gesetzt.

Ziel der Anpassung ist es, präzisere Positionsbestimmungen von Telefon- und Internetdaten zu ermöglichen und weiterhin eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Sinnvolle Anpassung oder zu viel Überwachung?

In der Vernehmlassung kritisierten digital-affine sowie linke Kreise jedoch, dass es durch die Anpassung des Gesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) zu einer Ausweitung der Überwachung komme.

Aufgrund der Kritik verzichtet der Bundesrat nun vorerst darauf, Anbieter von Diensten wie Whatsapp, Threema oder Signal zu zwingen, bei angeordneten Überwachungen die Verschlüsselungen ihrer Chats aufzuheben. Festhalten will er aber an der Einführung sieben neuer Auskunfts- und Überwachungstypen. Dies sei nötig wegen neuer Technologien wie 5G. (SDA/lag)

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