Für eine Beschwerde gegen die Intervention eines privaten Akteurs in einem Wahlkampf kann die Bekanntgabe des Resultats abgewartet werden. Dies hat das Bundesgericht im Zusammenhang mit kritischen Medienberichten bei der Genfer Staatsrats-Wahl von 2023 entschieden.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Die Berichte betrafen Philippe Morel vom Mouvement Citoyen Genevois (MCG), der im zweiten Wahlgang den neunten Platz erreichte und nicht gewählt wurde. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse am 3. Mai forderte ein Genfer Bürger die Aufhebung der Wahl angesichts des Medienrummels um Morel.

Das Bundesgericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil entschieden, bei Interventionen Privater handle es sich nicht um eine "Verletzung des Ablaufs von Wahlvorgängen" gemäss kantonalem Recht, bei der eine Frist von sechs Tagen gelte. In diesem Punkt hat es dem Beschwerdeführer Recht gegeben.

Im Ergebnis ist das angefochtene, kantonale Urteil laut Bundesgericht jedoch nicht zu beanstanden. Eine Wahl werde nur ausnahmsweise aufgehoben und rechtfertige sich vorliegend nicht.  © Keystone-SDA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.