Das Schaffhauser Obergericht hat am Dienstagmorgen den Beschwerdeführer der Wahlbeschwerde gegen den Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) befragt. Er wirft Stocker vor, zum Zeitpunkt der Wahl im November 2023 gar nicht wirklich in Schaffhausen gelebt zu haben.

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"Mit meiner Beschwerde will ich erreichen, dass die juristisch umstrittene Wohnsitzfrage im Fall von Simon Stocker von einem unabhängigen Gericht beurteilt wird", sagte der Beschwerdeführer.

Der Beschwerdeführer, der namentlich nicht genannt werden möchte, wohnt in einer Schaffhauser Landgemeinde. Er verfasste im Wahlkampf mehrere Leserbriefe für die Wiederwahl von Ständerat Thomas Minder (parteilos). Den Kontakt zum Anwalt, der die Beschwerde verfasste, vermittelte ein Mitglied von Minders Wahlkampfteam.

Mit der Befragung vor Gericht soll unter anderem geklärt werden, ob die Beschwerde rechtzeitig eingereicht wurde, ob der Beschwerdeführer schon von einer allfälligen Wohnsitzproblematik Stockers wusste, bevor die "Weltwoche" einige Tage nach dessen Wahl darüber schrieb.  © Keystone-SDA

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