In den Kantonen Bern und Neuenburg sind zwei Windparks geplant. Das Bundesgericht hat drei Urteile dazu gefällt.

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Das Bundesgericht hat Beschwerden zu zwei in den Kantonen Bern und Neuenburg geplanten Windparks in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Die Projekte sehen insgesamt 27 Windkraftanlagen vor.

Es handelt sich dabei um die Windparkvorhaben "Parc éolien de la Montagne-de-Buttes" im Kanton Neuenburg und "Parc éolien de la Montagne de Tramelan" im Kanton Bern. Das Bundesgericht hat dazu am Freitag drei Urteile veröffentlicht.

Einwände abgewiesen – bis auf einen Punkt

Beim Neuenburger Projekt kommt das Gericht zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Stromproduktion die Argumente der Gegner überwiegt. Die Einwände in Bezug auf Lärm, Schattenwurf sowie Gewässer-, Landschafts- und Tierschutz wurden abgewiesen.

Auch die beiden Beschwerden gegen das Berner Projekt wurden bis auf einen Nebenpunkt abgewiesen. Bei der Einrichtung von zwei provisorischen Erddepots während der Bauarbeiten muss der Schutz von Amphibien berücksichtigt werden. (SDA/tas)

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