Gegen die Staatsanwälte, welche die Anklage gegen Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz führten, sind Beschwerden wegen Befangenheit eingegangen. Das Zürcher Obergericht hat diese nun abgewiesen.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Die Staatsanwälte, welche die Anklage gegen Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz führten, sind nicht befangen gewesen. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Obergericht. Es weist die Beschwerden gegen die Staatsanwälte ab.

Auslöser für die Beschwerden war der Umstand, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vor dem Prozess von externen Fachleuten prüfen liess. Dies veranlasste Vincenz dazu, ein Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwälte einzureichen.

Prozess soll von vorne beginnen

Wie das Obergericht am Freitag mitteilte, konnte es aber keine Befangenheit feststellen. Die Beschwerde ist abgewiesen, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Verfahren gegen Vincenz und weitere Beschuldigte ist aktuell bei der Staatsanwaltschaft hängig. Im Januar 2024 hatte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Raiffeisenchef aufgehoben. Wegen "mangelhafter Anklage" soll die Staatsanwaltschaft nachbessern. Sobald dies erfolgt ist, beginnt der Prozess von vorne. (SDA/bearbeitet von aks)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.