Die Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG hätte nicht erlassen werden dürfen. Zu diesem Urteil kam das Bundesverwaltungsgericht.
Der Bundesrat hätte 2022 keine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG erlassen dürfen, das die Schweiz bei einem Engpass mit elektrischer Energie versorgen sollte. Die gesetzlichen Bedingungen dafür waren laut Bundesverwaltungsgericht nicht erfüllt.
Die Landesregierung stützte ihren Entscheid auf das Landesversorgungsgesetz. Es erlaubt ihr, bei einer schweren Mangellage zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen. Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Urteil.
Betrieb von Reservekraftwerken bei Mangellage
Im Dezember 2022 erliess der Bundesrat die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage. Gestützt darauf wurde die Betriebsbewilligung erteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Anwohnerin gutgeheissen. Sie argumentierte, für den Winter 2022/2023 habe bei der Strom-Versorgung keine schwere Mangellage bestanden. Laut Gericht ist zudem die Verhältnismässigkeit nicht geprüft worden. Das vorliegende Urteil ist abschliessend. (SDA/tas)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.